MissSunshine
Was für gesetzliche Regelungen gelten für Arbeit am Sonntag? Wie viel Zuschlag ist in etwa üblich?
Antworten (4)
Geregelt ist das Thema erstmal grundsätzlich hier - incl. der möglichen Ausnahmen.
Weitere Ausnahmen gibt's aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Sondergenehmigungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden.
Zuschläge sind möglich; sie dürfen allerdings 50 Prozent des normalen Stundenlohns nicht überschreiten. Diese Zuschläge sind steuerfrei, solange sie unter € 50 pro Stunde liegen. In der Regel sind sie auch von der Sozialversicherungspflicht befreit, außer sie sind höher als € 25 pro Arbeitsstunde.
Weitere Ausnahmen gibt's aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Sondergenehmigungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden.
Zuschläge sind möglich; sie dürfen allerdings 50 Prozent des normalen Stundenlohns nicht überschreiten. Diese Zuschläge sind steuerfrei, solange sie unter € 50 pro Stunde liegen. In der Regel sind sie auch von der Sozialversicherungspflicht befreit, außer sie sind höher als € 25 pro Arbeitsstunde.
Soweit ich weiß, ist ein Zuschlag für Sonntagsarbeit gesetzlich nicht geregelt. Es ist lediglich gesetzlich geregelt, dass etwaige Zuschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50% des Normallohnes bei Sonntagsarbeiten steuerfrei berechnet werden können. Ich denke aber, die tatsächliche Höhe von Zuschlagszahlungen für Sonntagsarbeit wird generell sehr individuell gehandhabt.
Einen RECHTLICHEN Anspruch auf einen Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es zwar nicht, allerdings ist dieser - und auch die Höhe - meist TARIFLICH festgelegt, was auch Sinn macht, schließlich muss der ARbeitgeber einen Anreiz bieten, dann zu arbeiten, wenn die Mehrheit der Bevölkerung frei hat. Zuschläge gehen meist bis 50 %, weil sie bis dahin steuerfrei sind.
Gestzliche Regelungen gibt es hier nicht. Das steht höchstens in Tarifverträgen. in der GAstronomie gibt es häufig keine Zuschläge in der Industrie sind bis zu hundert Prozent drin. Das kommt ganz auf die jeweilige Gewerkschaft an. Erkundige dich vor der Unterzeichnung des Verrtages.