Antworten (4)
Du darfst Briefe anderer Leute nicht öffnen.
Aufhebung: Du bist Erziehungsberechtigter des Empfängers? Du hast vom Empfänger eine Vollmacht? Du bist bei der Polizei und hast vom Richter eine Genehmigung?
Aufhebung: Du bist Erziehungsberechtigter des Empfängers? Du hast vom Empfänger eine Vollmacht? Du bist bei der Polizei und hast vom Richter eine Genehmigung?
Das Gesetz besagt, dass ein Brief unter keinen Umständen geöffnet und gelesen werden darf. Ausnahmen gibt es im Strafvollzug, wo das aber vorher angekündigt sein muss. Zudem bei dringendem Tatverdacht und der Vermutung, dass im Brief Beweise stehen oder bei der Vermutung eines Terroraktes. Die Genehmigung zur Öffnung muss richterlichem Beschluss erfolgen.
Dieser Datenschutz stellt fest, dass es nicht erlaubt ist, einfach so Briefe zu öffnen und die Privatsphäre der Bürger zu verletzen. Für Ausnahmen gilt dann der Gesetzesvorbehalt. Ausnahmen sind beispielsweise geheimdienstlichen Aktivitäten vorbehalten. Oder dem Verlauf eines Strafprozesses.
Das ist eine Erweiterung des Briefgeheimnisses (das ja nur den Inhalt schriftlicher Nachrichten schützt) und wahrt den Inhalt aller Sendungen auf dem Weg zwischen Absender und Empfänger. Geöffnet werden dürfen Sendungen (per Gerichtsbeschl.) z. B., wenn darin Beweise zur Aufklärung eines Kapitalverbrechens oder für terroristische Aktivitäten/geplante Anschläge vermutet werden.