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Diese Tätigkeit setzt zunächst das Ablegen der staatlichen Übersetzerprüfung voraus. Danach kann man sich beim zuständigen Landgericht vereidigen lassen. Erst nach Ablegen dieses Eides darf man vor Gericht relevante Texte (beispielsweise Urkunden, Verträge, Briefe...) übersetzten, so dass sie vor Gericht auch anerkannt werden. Die Voraussetzungen für die Beeidigung divergieren von Landgericht zu Landgericht leicht - da müsstest du dich jeweils konkret informieren.
Das stimmt, was meine Vorschreiberin antwortete, ich bin selber Diplomübersetzerin, habe mich aber nie beeidigen lassen, da ich anderweitig arbeiten wollte. Falls ich mich recht erinnere, unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland ein bisschen (das Staatsexamen - zumindest zur Zeit meiner Prüfung - sogar sehr EXTREM! *G* Ich hab es in Bayern abgelegt...Hessen ist dagegen ein KLACKS!
Ein solcher spezialisierter Übersetzer kümmert sich beispielsweise um Urkunden. Er ist also "öffentlich bestellt" und geprüft, arbeitet auf einem höheren "Sicherheitsniveau" als ein normaler Übersetzer. Höher qualifiziert ist er nicht, ist nur besser angesehen und genießt das Vertrauen des Gesetzes.
Das ist ein Übersetzer, der auch beglaubigte Übersetzungen machen darf, also zum Beispiel von Urkunden und Zeugnissen. Es gibt auch die Bezeichnung "ermächtigter" Übersetzer. Das ist aber das Gleiche. Die Qualifikationen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Oft muss man ein einschlägiges Studium und juristische Kenntnisse nachweisen. Ist aber nicht immer so.
Der Beruf "Übersetzter" ist in Deutschland nicht geschützt. Mit anderen Worten jeder kann sich Übersetzer schimpfen ohne dafür jemals eine Prüfung abgelegt zu haben. Um nun die Spreu vom Weizen zu trennen, dürfen diejenigen, die den Beruf auch wirklich erlernt haben und damit eine öffentliche Zulassung haben "beeidigt" davor setzen.
AlpenHeidi irrt. Richtig ist, dass die Berufsbezeichnung "Übersetzer" nicht geschützt ist. "Diplom-Übersetzer" hingegen schon. Maria1000 zum Beispiel, weiter oben, hat den Beruf erlernt (= studiert) und ein Diplom erworben. Dennoch ist sie keine vereidigte Übersetzerin. Heutzutage macht man seinen Bachelor oder Master im Fach "Sprache, Kultur, Translation" und kann sich dann vereidigen lassen oder nicht. Die Vereidigung hat mit der Prüfung / dem Examen nichts zu tun.
Richtig. Man muss unterscheiden zwischen:
Übersetzer (jeder, der sich so nennen möchte, kann das tun)
Diplom-Übersetzer (da musste dann schon die Uni min. 4 Jahre von innen gesehen haben)
vereidigter/beeidigter Übersetzer (dafür musst Du Deine Befähigung im Bereich der Rechtssprache (sowohl in Deutsch als auch min. 1 Fremdsprache) belegen (z.B. durch Dein Diplom, weil Du während des Studiums "Übersetzen/Dolmetschen/Fachübersetzen" z.B. das Fach "Juristische Fachübersetzung" belegt und bestanden hast etc.) nachweisen und Dich beim zuständigen Landgericht vereidigen/beeidigen lassen - und dann darfst Du beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Staatlich anerkannter Übersetzer bist Du, wenn Du glaube ich ne IHK Prüfung abgelegt hast.
Jo, so weit zu den verschiedenen "Arten"... wenn ich noch was vergessen habe: einfach ergänzen:-)
Übersetzer (jeder, der sich so nennen möchte, kann das tun)
Diplom-Übersetzer (da musste dann schon die Uni min. 4 Jahre von innen gesehen haben)
vereidigter/beeidigter Übersetzer (dafür musst Du Deine Befähigung im Bereich der Rechtssprache (sowohl in Deutsch als auch min. 1 Fremdsprache) belegen (z.B. durch Dein Diplom, weil Du während des Studiums "Übersetzen/Dolmetschen/Fachübersetzen" z.B. das Fach "Juristische Fachübersetzung" belegt und bestanden hast etc.) nachweisen und Dich beim zuständigen Landgericht vereidigen/beeidigen lassen - und dann darfst Du beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Staatlich anerkannter Übersetzer bist Du, wenn Du glaube ich ne IHK Prüfung abgelegt hast.
Jo, so weit zu den verschiedenen "Arten"... wenn ich noch was vergessen habe: einfach ergänzen:-)
Google ist dein Freund :P
Der beeidigte, ermächtige usw. (je nach Bundesland gibt es da unterschiedliche Bezeichnungen) Übersetzer darf von ihm selbst angefertigte Übersetzungen beglaubigen (Quelle: Beglaubigte Übersetzung), d.h. die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bescheinigen. Diese Beglaubigung wird dann von Ämtern und Behörden anerkannt. Dadurch soll eine gewisse Qualität gewährleistet werden.
Der Übersetzer muss seine Qualifikation nachweisen, beweisen das er nicht Pleite ist, Vorstrafen/Führungszeugnis beibringen etc.
Der beeidigte, ermächtige usw. (je nach Bundesland gibt es da unterschiedliche Bezeichnungen) Übersetzer darf von ihm selbst angefertigte Übersetzungen beglaubigen (Quelle: Beglaubigte Übersetzung), d.h. die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bescheinigen. Diese Beglaubigung wird dann von Ämtern und Behörden anerkannt. Dadurch soll eine gewisse Qualität gewährleistet werden.
Der Übersetzer muss seine Qualifikation nachweisen, beweisen das er nicht Pleite ist, Vorstrafen/Führungszeugnis beibringen etc.
In Deutschland gibt es verschiedene Bezeichnungen für Übersetzerinnen und Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen ausstellen dürfen. In einigen Bundesländern spricht man von allgemein beeidigten, in anderen von öffentlich bestellten oder allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern bzw. Übersetzerinnen und Übersetzern.
Die Voraussetzungen, um den allgemeinen Eid bei einem Landgericht ablegen zu können, sind ebenfalls je nach Bundesland verschieden. Jedoch müssen die Übersetzerinnen und Übersetzer überall ihre fachliche Qualifikation im rechtlichen Bereich sowie ihre persönliche Eignung nachweisen.
Trotz der Unterschiede werden beglaubigte Übersetzungen von ermächtigten Übersetzerinnen und Übsetzern deutschlandweit anerkannt.
Die Voraussetzungen, um den allgemeinen Eid bei einem Landgericht ablegen zu können, sind ebenfalls je nach Bundesland verschieden. Jedoch müssen die Übersetzerinnen und Übersetzer überall ihre fachliche Qualifikation im rechtlichen Bereich sowie ihre persönliche Eignung nachweisen.
Trotz der Unterschiede werden beglaubigte Übersetzungen von ermächtigten Übersetzerinnen und Übsetzern deutschlandweit anerkannt.