Edihusen_1777
Was habe ich als Mieter bei einem Vermieterwechsel schlimmstenfalls zu befürchten? Ich habe übrigens noch einen gültigen Mietvertrag.
Antworten (4)
Es kann sein, dass dir der neue Vermieter einen Änderungsmietvertrag unterjubeln will. Ich denke, darauf musst du dich nicht einlassen. Vielleicht meldet sich Alex64 zu diesem Thema. Könnte sein, dass er das besser weiß.
Im allerschlimmsten Fall kann dir der neue Vermieter aufgrund von Eigenbedarf der Wohnung kündigen. Dies ist aber nicht in allen Fällen zulässig und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Im besten Fall bleibt alles wie es ist und auch die Miete wird nicht erhöht.
Sie haben nichts zu befürchten. Kauf bricht nicht Miete. Ihr Vertrag gilt unverändert fort. Der Nachfolger kann ihn nicht kündigen oder ihn verändern wollen. Ihr Vertrag gilt. Wenn er etwas verändern will, kann er es nur im Rahmen des Mietrechts tun, so wie es der Vorgänger auch hätte tun müssen. Vor allem bei Anmeldung von Eigenbedarf gilt die gesetzliche Regelung.
der neue vermieter tritt voll in die rechte des alten ein, d. h. bestehende mietverträge behalten ihre gültigkeit. mieterhöhungen usw. unterliegen den ganz normalen gesetzlichen bestimmungen und auch eigenbedarf darf erst nach zwei jahren angemeldet werden.