Was kann ich tun, wenn ich vom Bewegungsmelder des Nachbarn erfasst werde, sobald ich meine Terrasse betrete und vom Lichtstrahler angeleuchtet und geblendet werde und der Nachbar weder auf mündliche noch schriftliche Bitte reagiert?
Es handelt sich um schmale Reihenhäuser (5,50 m breit), nur unsere beiden Häuser stehen in gleicher Flucht zusammen, die Reihenhäuser auf der anderen Seite des Nachbarn (links) sind nach vorne versetzt. Die Terrasse(n) werden durch den Bewegungsmelder nicht erfasst.
Antworten (1)
Das kommt, wie so oft, darauf an - ob der Strahler auf das Grundstück des Nachbarn gerichtet ist und als "Nebenwirkung" eure Terrasse mit erleuchtet oder ob der Strahler erkennbar in Richtung eurer Terrasse ausgerichtet ist.
Ersteres muss man hinnehmen, das zweite nicht. Schon der Verändern des Erfassungswinkels des Bewegungsmelders kann Abhilfe schaffen. Schaut euch das genauer an und fordert ggf. Abhilfe, u.U. mit Anwalt wenn nötig.
Ersteres muss man hinnehmen, das zweite nicht. Schon der Verändern des Erfassungswinkels des Bewegungsmelders kann Abhilfe schaffen. Schaut euch das genauer an und fordert ggf. Abhilfe, u.U. mit Anwalt wenn nötig.