marloneee232435
Was macht man, wenn sich der Arbeitgeber nicht an das Mindesturlaubsgesetz hält? Habe Angst vor Kündigung.
Antworten (11)
Üblicherweise wird dein Urlaubsanspruch doch im Arbeitsvertrag geregelt. Was steht denn da? Mit der Angst ist das so eine Sache: Wenn dich die Angst vor einer Kündigung davon abhält, deine Interessen zu vertreten, dann kann der Arbeitgeber dir demnächst ja auch nur noch wenn er will Lohn zahlen oder sich von dir das Auto waschen lassen. So geht es natürlich nicht, und als Arbeitnehmer ist man auch ganz gut abgesichert. Dein Arbeitgeber braucht z.B. einen Grund für eine Kündigung. Dass du dich gegen einen Rechtsbruch seinerseits zur Wehr setzt, kann ein solcher Grund nicht sein. Mein Tipp: Informiere dich bei ner Arbeitnehmervertretung oder einem Fachjuristen für Arbeitsrecht und hole dir für die Wahrnehmung deiner Rechte jemanden an die Seite. Nur erpressbar machen lassen mit der Kündigungsdrohung würde ich mich nicht.
Nachtrag: Ich gehe mal davon aus, dass ein offenes Gespräch über diese Frage zwischen dir und deinem Arbeitgeber schon stattgefunden hat? Den konstruktiven Dialog zu suchen ist für mich immer noch der erste Weg in einem Konfliktfall.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch geltend zu machen. 24 Tage ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, um diesen kommt der Arbeitgeber nicht herum. Besteht im Betrieb ein Betriebs- oder Personalrat, so hat man das Recht diesen einzuschalten, um seinen Urlaub geltend zu machen. Auch die Gewerkschaften helfen einem in solch einem Fall, da man hier einen Arbeitsrechtsschutz hat.
Es geht hier doch nicht darum, marloneee2 seine Rechte aufzuzeigen. Er hat Angst, rauszufliegen, wenn er um seine Rechte kämpft. Damit fallen Betriebsrat und Rechtsanwalt flach. Denn wenn ich als Chef einen Mitarbeiter loswerden will, finde ich einen Weg- garantiert und ungestraft.
Vielleicht bleibt nur die Möglichkeit, heimlich eine neue Arbeitsstelle zu suchen, und wenn diese gefunden ist, kann man immer noch die Rechtswege beschreiten.
Vielleicht bleibt nur die Möglichkeit, heimlich eine neue Arbeitsstelle zu suchen, und wenn diese gefunden ist, kann man immer noch die Rechtswege beschreiten.
marlon hat weder angst noch einen arbeitsplatz. er kann weder zum anwalt noch zum betriebsrat gehen.
Falls der Arbeitgeber einen Betriebsrat hat, sollte man diesen zwecks Klärung des Sachverhalts einschalten, damit er in dieser Sache unparteiisch vermitteln kann.
Als Gewerkschaftsmitglied kann man sich von dort rechtliche Hilfe einholen.
Eine Kündigung, weil man nur die Einhaltung gesetzlicher Rechtsansprüche geltend macht, ist nicht möglich und kann vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg angefochten werden.
Als Gewerkschaftsmitglied kann man sich von dort rechtliche Hilfe einholen.
Eine Kündigung, weil man nur die Einhaltung gesetzlicher Rechtsansprüche geltend macht, ist nicht möglich und kann vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg angefochten werden.
Sollte es einen Betriebsrat in der Firma geben, sollte man diesen erst einmal kontaktieren. Beim Betriebsrat kann man auch um Diskretion bitten. Der Betriebsrat darf nicht von sich aus für den Arbeitnehmer aktiv werden, wenn dieser das nicht möchte. Gibt es keinen Betriebsrat in der Firma, sollte man zu einem Anwalt gehen und sich dort über seine Rechte informieren und von diesem beraten lassen.