Frederiogel_29
Was muss denn eigentlich passieren, damit eine rechtsverbindliche Unterschrift zustande kommt? Das hängt wohl von einigen Faktoren ab, aber welchen?
Antworten (5)
Bei einer Firma sind nur die Unterschriften bestimmter Personen tatsächlich rechtsverbindlich.
Im Privatleben ist es Deine, wenn Du schon 18 bist, ansonsten die Deiner Eltern.
Im Privatleben ist es Deine, wenn Du schon 18 bist, ansonsten die Deiner Eltern.
Bei privaten Geschäften müssen beide Vertragspartner geschäftsfähig sein, d.h. über 18 und nicht entmündigt. Unterschreibt jemand für eine Firma, muss die Person Prokura besitzen, das sind z.B. der Geschäftsführer und evtl. weitere entsprechend autorisierte Mitarbeiter.
Eigentlich gibt es da kaum Faktoren, denn sobald man leserlich ein Schriftstück unterschreibt, ist das eine rechtsverbindliche Willensbekundung. Es gab mal ein Urteil, dass sogar drei Buchstaben, die eindeutig auf einen Namen verweisen, rechtskräftig ist. Also reicht eine normale Unterschrift um etwas zu Beglaubigen oder zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Du mit i.V. (in Vertretung) unterschreibst, ist eine Unterschrift rechtsverbindlich. Du handelst mit einer Bevollmächtigung. Wenn du für deinen AG z.B. Schriftstücke oder auch Verträge unterschreiben sollst übernimmst du mit i.V. die Verantwortung, während Du mit i.A. (im Auftrag) nur im Namen deines AG, für den AG, unterschreibst. Bin mir aber nicht sicher !
Sa gibt es meines Wissens keine 100ige Regelung. Normalerweise ist eine hangeschriebene Unterschrift rechtskräftig. In vielen Fällen (Kaufverträge) hat man aber trotzdem ein Rücktrittsrecht. Wenn jemand unter Androhung oder Zwang etwas unterschreiben muß und dies kann nachgewiesen werden, ist sie allerdings ungültig!