Josef Pfeiffer
Was muss man beachten, wenn man eine nebenberufliche Selbständigkeit aufbauen möchte?
Braucht man die Zustimmung des Arbeitgebers, wenn man nebenberuflich selbständig ist und wie ist das mit dem Finanzamt? Welche Formalitäten muss ich erledigen?
Antworten (4)
Manchen Ärger in der Firma kann man sich ersparen wenn der Chef zugestimmt hat.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Das Finanzamt erhält dann von dort die Information.
Wie auch Handelskammer und Berufsgenossenschaft.
Vorsicht: Scheinselbständigkeit!!
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Das Finanzamt erhält dann von dort die Information.
Wie auch Handelskammer und Berufsgenossenschaft.
Vorsicht: Scheinselbständigkeit!!
Das der Arbeitgeber Bescheid weiß, ist denke ich mal sehr wichtig. Eine Zustimmung wird nötig, wenn das Tätigkeitsfeld das gleiche ist, wie das was du gerade bei deinem Arbeitgeber ausübst. Du benötigst natürlich noch einen Gewerbeschein und musst abschätzen wie hoch dein wahrscheinlicher Umsatz sein wird. Das ist für das Finanzamt eine wichtige Angabe!
Der Arbeitgeber muss nur darüber informiert werden, wenn du als ein Konkurrent auftritts, wenn es aber mit deinem jetzigen beruf nichts zu tun hat, hat er da keine rechte. Das Finanzamt muss unbedingt informiert werden, da füllst du dann ein Formular aus und erhältst eine Steuernummer.
Wenn Du nebenberuflich selbständig sein möchtest, musst du das beim Finanzamt auf jeden Fall anmelden und ggf. auch beim Gewerbeamt. Es wird aber von den Behörden darauf geachtet, dass Deine Tätigkeit nicht deine Haupteinnahmequelle ist wieviele Stunden in der Woche Du arbeitest.