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Wenn der Gepfändete seine Rechnung schnell bezahlt bekommt er sie ggf. wieder zurück. Ansonsten werden sie versteigert, um damit dann die Rechnung zu bezahlen.
Der Gerichtsvollzieher lagert die Gegenstände in einem Lager ein. Dann verkündet er einen öffentlichen Versteigerungstermin, in dem die Gegenstände dem Meistbietendem zugeschlagen werden. Er kann sie also nicht freihändig verkaufen. Er muss darauf achten, dass sie zu angemessenen Preisen verwertet werden und darf sie zumindest nicht verschleudern.
Die werden - frühestens nach 1 Woche - versteigert. Solange hat man Zeit sie auszulösen. Man kann auch Raten zahlen: dann wird der Versteigerungstermin ausgesetzt.