Kaufvertrag
Habe ein Auto im Autohaus gekauft,wie lange habe ich Zeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Auto zurück zu geben.
Antworten (7)
Da du das Auto nicht im Internet oder an der Haustüre gekauft hast, bist du an den Vertrag gebunden.
Du kannst nur mit dem Autohaus verhandeln. Aber du hast keinen Anspruch auf Rücktritt.
Du kannst nur mit dem Autohaus verhandeln. Aber du hast keinen Anspruch auf Rücktritt.
Manches Autohaus ist bestimmt großzügig und lässt dich gegen eine Gebühr von ein- bis fünftausend Euro vom Vertrag zurücktreten. Abhängig von Wert des Wagens und dem Zeitpunkt des Rücktrittes.
Aber bei dir klingt es, als hast du den Wagen schon übernommen, zugelassen und wahrscheinlich gefahren.
Dann willst du gar nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, du willst einen Gebrauchtwagen verkaufen. Das kannst du jederzeit.
Aber bei dir klingt es, als hast du den Wagen schon übernommen, zugelassen und wahrscheinlich gefahren.
Dann willst du gar nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, du willst einen Gebrauchtwagen verkaufen. Das kannst du jederzeit.
Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nicht grundsätzlich möglich.
Für einen Rücktritt müssen wichtige Gründe vorliegen, die diesen zulassen, z.B. starkes Abweichen der tatsächlichen Leistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen. Selbst dann ist es nicht einfach einen Rücktritt von einem Kaufvertrag durchzusetzen.
Ich habe es mir anders überlegt, ich habe kein Geld (mehr), ich möchte oder benötige das Produkt oder die Leistung nicht mehr reichen nicht aus.
Für einen Rücktritt müssen wichtige Gründe vorliegen, die diesen zulassen, z.B. starkes Abweichen der tatsächlichen Leistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen. Selbst dann ist es nicht einfach einen Rücktritt von einem Kaufvertrag durchzusetzen.
Ich habe es mir anders überlegt, ich habe kein Geld (mehr), ich möchte oder benötige das Produkt oder die Leistung nicht mehr reichen nicht aus.
Wie bereits erwähnt hast du hier kein Rücktrittsrecht. Jedoch empfehlen ich dir einfach mal mit dem Autohaus zu sprechen was man da machen kann.
Das ist nicht ganz richtig. Bei neuwagen hast du 14Tage Zeit zurück zu treten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag wird aber nicht kostenlos. Heißt dir wird sicherlich eine Gebühr berechnet.
Nur wenn du deinen Wagen online gekauft hast oder der nette Hausierer an der Haustür ein unwiderstehliches Angebot hatte.
Ich zitiere:
"Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). "
Ich zitiere:
"Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). "
@gtc61: Ein allgemeines Rücktrittsrecht für Käufer besteht bei eine verbindlichen Kaufvertrag für einen Neuwagen grundsätzlich nicht!
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn der Verkäufer den Vertrag nicht einhält oder wenn reklamierte Mängel nicht abgestellt werden (können).
Der Rücktritt vom Vertrag löst für die Gegenseite meist Ansrüche aus, z.B. Schadenersatz, Entgelt für Nutzung, ...
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn der Verkäufer den Vertrag nicht einhält oder wenn reklamierte Mängel nicht abgestellt werden (können).
Der Rücktritt vom Vertrag löst für die Gegenseite meist Ansrüche aus, z.B. Schadenersatz, Entgelt für Nutzung, ...