Verkaufsrecht über EBay
Hallo zusammen,
was ist wenn jemand ein Produkt (z.B. eine Playstation 4) bei eBay angebietet und sich für diese auch ein Käufer findet und folgendes passieren würde.
Man ist beruflich im Ausland und sobald man wieder da ist, verschickt man ihm die Playstation sofort.
Man baut die Playstation ab und sie fällt bei dem Verpacken herunter. Dabei geht sie kaputt und funktioniert nach mehrmaligem Testen nicht mehr.
Man schreibt dem Käufer, dass man die Playstation nicht mehr schicken kann, da sie kaputt gegangen ist und man sie als einwandfrei beschrieben hatte. Somit würde ja der Kaufvertrag nicht mehr gelten. Außerdem macht man ihm deutlich, dass er jeden Cent zurück erstattet bekommt.
Der Käufer sagt dann jedoch, dass er sie trotzdem haben möchte und man keine "Ausreden" finden solle.
Nach weiteren Nachrichten vom Verkäufer, in denen man dem Käufer deutlich macht, dass die Playstation nun defekt ist, droht der Käufer mit Strafanzeigen und der Willigung des Kaufvertrages.
Nun meine Frage: Kann der Käufer dem Verkäufer rechtlich etwas anhaben? Was sollte der Verkäufer tun?
Antworten (5)
"Willigung des Kaufvertrages"?
Falls die Story so stimmt, könntest Du nach "Unmöglichkeit" und "BGB" suchen. Lassen sich der Defekt und der unverhältnismäßig hohe Reparaturaufwand nachweisen, könntest Du weiter nach "Einrede" suchen.
Falls Du die Playstation aber anderweitig vertickt hast, dann fürchte Dich vor Justitias scharfem Schwert.
Falls die Story so stimmt, könntest Du nach "Unmöglichkeit" und "BGB" suchen. Lassen sich der Defekt und der unverhältnismäßig hohe Reparaturaufwand nachweisen, könntest Du weiter nach "Einrede" suchen.
Falls Du die Playstation aber anderweitig vertickt hast, dann fürchte Dich vor Justitias scharfem Schwert.
Ich würde ihm das Geld UND den Schrott schicken.
Das ist vielleicht nicht notwendig, kann dir aber eine Menge Scherereien ersparen
Das ist vielleicht nicht notwendig, kann dir aber eine Menge Scherereien ersparen
Genau für so einen Fall gibt es den BGB 275, in dem steht, dass der Verkäufer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn es ihm unmöglich ist.
Der Käufer kann dir nichts anhaben. Du erklärst ihm was passiert ist und wenn er auf Erfüllung pocht, beziehst du dich auf den o.g. Paragraphen.
Zum Nachweis solltest du die defekte PS aber noch ein paar Monate behalten.
Der Käufer kann dir nichts anhaben. Du erklärst ihm was passiert ist und wenn er auf Erfüllung pocht, beziehst du dich auf den o.g. Paragraphen.
Zum Nachweis solltest du die defekte PS aber noch ein paar Monate behalten.
StechusKaktus, das ist falsch! Im Palandt heißt es zu § 275 BGB wie folgt:
8) Rechtsfolgen a) Nachträgl Unmöglichk u. nachträgl Unvermögen lassen die LeistgsPfl des Schu erlöschen. Das gilt entgg dem Wortlaut des § 275 auch dann, wenn der Schu die Unmöglichk zu vertreten hat (Staud-Löwitsch Rdn 44), der Schu ist in diesem Fall jedoch gem § 280 schadensersatpflichtig.
Der Käufer kann ihm sehr wohl etwas anhaben. Der Käufer kann Ersatz fordern. Ist dieses nicht möglich, kann sich der Käufer bei einem Dritten Ersatz beschaffen. Eine Preisdifferenz kann er vom Verkäufer einfordern. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs usw. sind nicht ausgeschlossen.
Primitivlösung: Bei ebay ein vergleichbares Gerät erwerben und dieses dem Käufer zugehen lassen.
8) Rechtsfolgen a) Nachträgl Unmöglichk u. nachträgl Unvermögen lassen die LeistgsPfl des Schu erlöschen. Das gilt entgg dem Wortlaut des § 275 auch dann, wenn der Schu die Unmöglichk zu vertreten hat (Staud-Löwitsch Rdn 44), der Schu ist in diesem Fall jedoch gem § 280 schadensersatpflichtig.
Der Käufer kann ihm sehr wohl etwas anhaben. Der Käufer kann Ersatz fordern. Ist dieses nicht möglich, kann sich der Käufer bei einem Dritten Ersatz beschaffen. Eine Preisdifferenz kann er vom Verkäufer einfordern. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs usw. sind nicht ausgeschlossen.
Primitivlösung: Bei ebay ein vergleichbares Gerät erwerben und dieses dem Käufer zugehen lassen.
Bei einer Stückschuld tritt die Unmöglichkeit mit dem Untergang des fraglichen
Gegenstandes ein.
Bei der Gattungsschuld ist Unmöglichkeit erst dann gegeben, wenn entweder die gesamte
Gattung untergeht oder nach § 243 II BGB Konkretisierung eingetreten ist, d.h. der Schuldner
das für seine Leistung erforderliche getan hat.
Hier handelt es sich um eine Stückschuld. Ergo: Ich habe Recht.
Gegenstandes ein.
Bei der Gattungsschuld ist Unmöglichkeit erst dann gegeben, wenn entweder die gesamte
Gattung untergeht oder nach § 243 II BGB Konkretisierung eingetreten ist, d.h. der Schuldner
das für seine Leistung erforderliche getan hat.
Hier handelt es sich um eine Stückschuld. Ergo: Ich habe Recht.