BigArnie
Welche Angaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten, wenn man den beim Finanzamt einreichen möchte?
Antworten (4)
Name und Anschrift der Gaststätte,
Tag der Bewirtung,
Art und Umfang der Leistung (Was wurde gegessen und getrunken),
Rechnungsbetrag (ohne Trinkgelder; hierfür allgemeine Beweispflicht!),
Name des Bewirtenden (nur, falls über 100 €).
Darüber hinaus müssen der Anlass und die Teilnehmer (grundsätzlich alle) angegeben werden. Einfache Bezeichnungen wie »Geschäftsessen«, »Geschäftsbesprechung« oder »Besprechung« auf den Bewirtungsbelegen sind zu allgemein, um die betriebliche Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen hinreichend nachprüfen zu können
Tag der Bewirtung,
Art und Umfang der Leistung (Was wurde gegessen und getrunken),
Rechnungsbetrag (ohne Trinkgelder; hierfür allgemeine Beweispflicht!),
Name des Bewirtenden (nur, falls über 100 €).
Darüber hinaus müssen der Anlass und die Teilnehmer (grundsätzlich alle) angegeben werden. Einfache Bezeichnungen wie »Geschäftsessen«, »Geschäftsbesprechung« oder »Besprechung« auf den Bewirtungsbelegen sind zu allgemein, um die betriebliche Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen hinreichend nachprüfen zu können
Ein Bewirtungsbeleg muß mit den Daten der bewirteten Personen ausgestattet sein und den Grund der Bewirtung ausweisen. Die Speisen müssen genau und einzeln aufgeführt sein mit den jeweiligen korrekten Steuersätzen. Datum, Anschrift, Steuernummer des Restaurants dürfen ebenfalls nicht fehlen.
Ein Bewirtungsbeleg muss Name, Anschrift und Steuernummer des Restaurants aufweisen sowie Datum, detaillierte Bezeichnung der zu sich genommenen Speisen und die dementsprechenden Steuersätze aufweisen. Des weiteren muss entweder auf der Rückseite oder einem Beiblatt vermerkt werden, was der Grund für die Bewirtung war und welche Personen daran teilgenommen haben.
Ein Bewirtungsbeleg muss alle erforderlichen Angaben des Restaurants aufweisen, wie zum Beispiel: Name, Anschrift, Steuernummer. Des weiteren das Datum des Besuchs und die Speisen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei Speisen im Haus sind 19 Prozent Mehrwertsteuer anzusetzen. Zusätzlich müssen auf dem Beleg (Rückseite oder beigefügte Auftstellung) die bewirteten Personen benannt werden und ein Grund für die Bewertung angegeben werden.