Herr_Schneiderle2
Welche Arbeitnehmerpflichten haben auf keinen Fall etwas in einem Vertrag zu suchen?
Antworten (1)
Deine Frage ist ein wenig missverständlich gestellt. Alles was nicht in einem Arbeitsvertrag steht, kann ja dann zwangsläufig auch keine Pflicht des Arbeitnehmers darstellen. Was allerdings ein Arbeitgeber nicht bestimmen und damit auch nicht Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein darf, sind beispielsweise Freizeitaktivitäten oder das soziale Umfeld seiner Mitarbeiter.