WK-Mann389
Welche Formalitäten sind für den Verkauf einer Immobilie zwingend erforderlich?
Ich habe ein Haus geerbt, das ich allerdings nicht beziehen, sondern verkaufen möchte. Was muss ich dabei alles erledigen. Muss ich zum Notar? Zahle ich die Kosten dafür oder übernimmt die der Käufer?
Antworten (6)
Ja, Du musst zum Notar, und zum Grundbuchamt.
Wer die Kosten übernimmt ist eine Frage der Absprache mit dem Käufer.
Wer die Kosten übernimmt ist eine Frage der Absprache mit dem Käufer.
Grundbuchamt übernimmt im Regelfall der Notar.
Wichtig ist der Erbschein. Sonst geht das nicht weiter.
Wichtig ist der Erbschein. Sonst geht das nicht weiter.
Normal und dir verständlich ist ja, dass ein Vertrag geschlossen werden muss, der ordentlich sein sollte. Ein Notar wäre nicht schlecht, da du so weniger GEfahr läufst, bei der Vertragsabwicklung einen Fehler zu machen. Auch wäre ein Makler eventuell ratsam, der kennt den Markt besser als du. Kosten verbleiben nach Vereinbarung beim Käufer.
Auf jeden Fall musst Du zum Notar für die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Notar prüft vorher, ob Du im Grundbuch stehst (das ist ganz wichtig!). Die Notar-Kosten übernimmt in der Regel der Käufer (wird dann so auch im Kaufvertrag vereinbart), dafür kann er den Notar aussuchen.
Die Antwort "Ein Notar wäre nicht schlecht" ist ungenau.
Ein Notar ist vielmehr zwingend erforderlich (§ 311 b I BGB), da ein Grundstückskaufvertrag beurkundet werden muss. Der ist sonst unwirksam.
Ein Notar ist vielmehr zwingend erforderlich (§ 311 b I BGB), da ein Grundstückskaufvertrag beurkundet werden muss. Der ist sonst unwirksam.
I. Einigung zwischen Käufer und Verkäufer
II. Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs durch den Notar besser noch vom eigenen Anwalt, da der Notar neutral bleiben muss!!!
III. Vereinbarung eines Notartermins
Stadt oder der Gemeinde vorliegen, welche besagt, dass Stadt oder Gemeinde keinen Anspruch auf das Grundstück erheben – denn diese haben fast immer ein so genanntes Vorkaufsrecht.
IV. Unterschrift des notariellen Kaufvertrags
V. Grundbucheintragung (regelt der Notar)
Alle Details findet man hier: http://immobilien-und-recht.com/tips-zum-immobilienerwerb/
II. Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs durch den Notar besser noch vom eigenen Anwalt, da der Notar neutral bleiben muss!!!
III. Vereinbarung eines Notartermins
Stadt oder der Gemeinde vorliegen, welche besagt, dass Stadt oder Gemeinde keinen Anspruch auf das Grundstück erheben – denn diese haben fast immer ein so genanntes Vorkaufsrecht.
IV. Unterschrift des notariellen Kaufvertrags
V. Grundbucheintragung (regelt der Notar)
Alle Details findet man hier: http://immobilien-und-recht.com/tips-zum-immobilienerwerb/