Antworten (4)
Hallo,
das kommt ganz auf den "Vertrag" an. Als "Faustregel" gilt: Wie geschlossen, so gekündigt; d.h. schriftliche Verträge sollten auch schriftlich gekündigt werden; es sei denn, der Vertrag oder ein Gesetz sieht hierfür eine andere Form vor.
Wenn Sie wissen möchten, ob bei jeder Kündigung zwingend ein Grund angegeben werden muss: Auch das ist nicht immer der Fall. Vielleicht können Sie Ihre Frage konkretisieren? Falls nicht - einfach mal einen Blick ins BGB werfen. Da stehen im Schuldrecht und im Allgemeinen Teil die wichtigesten Dinge drin.
das kommt ganz auf den "Vertrag" an. Als "Faustregel" gilt: Wie geschlossen, so gekündigt; d.h. schriftliche Verträge sollten auch schriftlich gekündigt werden; es sei denn, der Vertrag oder ein Gesetz sieht hierfür eine andere Form vor.
Wenn Sie wissen möchten, ob bei jeder Kündigung zwingend ein Grund angegeben werden muss: Auch das ist nicht immer der Fall. Vielleicht können Sie Ihre Frage konkretisieren? Falls nicht - einfach mal einen Blick ins BGB werfen. Da stehen im Schuldrecht und im Allgemeinen Teil die wichtigesten Dinge drin.
Wenn man eine Kündigung schreiben möchte, sollten der eigene Name, der Name des Unternehmens und das Kündigungsdatum enthalten sein. Außerdem sollte natürlich darin stehen, was genau man kündigt.
Bei Kundenverträgen sollte man am besten auch gleich die Kundennummer in die Kündigung schreiben, das beschleunigt in den meisten Fällen die Bearbeitung.
Außerdem sollte man die Kündigung rechtzeitig schreiben, da es dafür Fristen gibt. Diese betragen meist einen Monat, bei Mietverträgen drei Monate. Bei Verträgen mit fester Laufzeit kann man nur zum Vertragsende kündigen.