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Die Erhöhung muss dem Mieter mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben werden. Meist gehört auch dazu die Begründung. Du hast dann die Möglichkeit Einspruch dagegen zu erheben bzw. zu kündigen und Dir eine neue Wohnung zu suchen. Alelrdings muss der VErmieter sich von Dir auch quittieren lassen, dass Du damit einverstanden bist. Das beugt Streitigkeiten vor.
es gelten unterschiedliche fristen, je nachdem, warum er die miete erhöht. will er die miete an die ortübliche vergleichsmiete anpassen, muss er dies drei monate im voraus ankündigen. solange hat der mieter dann zeit, dem zu widersprechen und klage einzureichen. genaues kann dir auf jeden fall der mieterbund sagen.
Grundsätzlich bedarf eine Mieterhöhung der Zustimmung des Mieters, also bereits vereinbart im Mietvertrag oder separat mitgeteilt. Der Mieter hat den Monat, in dem die Mieterhöhung mitgeteilt wird, sowie 2 weitere Monate Zeit, um diese zu prüfen. Weitere Informationen zu dem durchaus komplexen Thema findest Du unter http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung.