Welche Voraussetzung muss erfüllt sein damit eine Willenserklärung im Geschäftsleben gültig ist.
Ich weiß das es Willenserklärungen in mündlicher und schriftlicher Form gibt. Wenn ich im Geschäft einen Stellvertreter einsetzen will, muss die Willenserklärung dann auch schriftlich fixiert werden, oder ist sie auch mündlich ausreichend?
Und, muss diese Willenserklärung dann in einem Arbeitsvertrag bestätigt werden?
Und, muss diese Willenserklärung dann in einem Arbeitsvertrag bestätigt werden?
Antworten
noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!