Sternekoch
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Misstrauensantrag gestellt werden kann?
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Auf Bundestagsebene gibt es für ein Misstrauensvotum im Wesentlichen drei Kriterien: 1. es muss ein konkreter Gegenkandidat vorgeschlagen werden (in diesem Fall spricht man dann von einem konstruktiven Misstrauensvotum) 2. zwischen Antrag und der eigentlichen Abstimmung müssen ein paar Tage vergehen. Mindestens 25 % der Abgeordneten müssen den Antrag befürworten.
Falls ein solcher Antrag per Gesetz im jeweiligen Gremium überhaupt möglich ist, und das ist nicht überall der Fall, müssen mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten dieses Gremiums diesem Antrag zustimmen. Auch gibt es eine im Gesetz verankerte Zeitspanne zwischen diesem Antrag und der Abstimmung.
In Deutschland ist es so, dass ein Gegenkandidat genannt werden muss, bevor ein Antrag zum Misstrauensvotum gestellt werden kann. Das nennt man dann konstruktives Misstrauensvotum. In anderen Ländern, zumindest in Europa sind die Bestimmungen aber anders.