Antworten (9)
Doch.
Denn die Frage ist nicht ob "üblich" oder nicht, sondern "was ist dazu gesetzlich geregelt". Und da ist es nunmal so, dass die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zu einer Vergütungspflicht führt. Nur dann Nur dann wenn keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung besteht – das ist dann ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" - geht's ohne Vergütung.
Eine andere Frage ist natürlich, ob Du eine solche Forderung tatsächlich durchsetzen kannst....
Denn die Frage ist nicht ob "üblich" oder nicht, sondern "was ist dazu gesetzlich geregelt". Und da ist es nunmal so, dass die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zu einer Vergütungspflicht führt. Nur dann Nur dann wenn keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung besteht – das ist dann ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" - geht's ohne Vergütung.
Eine andere Frage ist natürlich, ob Du eine solche Forderung tatsächlich durchsetzen kannst....
Die Frage ist, ob Du als kostenlose Arbeitskraft ausgenutzt wirst oder ob der Arbeitgeber tatsächlich sehen will, wie Du dich anstellst.
Für einen Aushilfsjob (Kellner, Bäckereiverkaufshilfe) ist alles über 2-3h Ausnutzen. Einarbeiten muss der Arbeitgeber zahlen, und einen Tag oder gar mehrere kostenfrei zu arbeiten zu lassen zeigt die Grundeinstellung des Arbeitgebers - da will man nicht hin.
Für einen richtigen Job könnte ich mir 0,5 bis 2 Tage vorstellen, wenn man wirklich auch in verschiedene Sachen reinschnuppern darf. Das bringt einem ja auch selbst was. 2 Tage am Fließband Teile sortieren gehört allerdings nicht dazu, genauso wenig wie ein mehrwöchiges unbezahltes Praktikum.
Für einen Aushilfsjob (Kellner, Bäckereiverkaufshilfe) ist alles über 2-3h Ausnutzen. Einarbeiten muss der Arbeitgeber zahlen, und einen Tag oder gar mehrere kostenfrei zu arbeiten zu lassen zeigt die Grundeinstellung des Arbeitgebers - da will man nicht hin.
Für einen richtigen Job könnte ich mir 0,5 bis 2 Tage vorstellen, wenn man wirklich auch in verschiedene Sachen reinschnuppern darf. Das bringt einem ja auch selbst was. 2 Tage am Fließband Teile sortieren gehört allerdings nicht dazu, genauso wenig wie ein mehrwöchiges unbezahltes Praktikum.
Ich kenne das Modell so, dass sich Handwerksbetriebe den Lohn sparen und die Agentur für Arbeit eine Weile weiter bezahlt. Es gibt somit eher KEIN Geld vom Arbeitgeber. Die Agenturen spielen eine Woche mit, danach haben sie (völlig zu Recht) auch keine Lust mehr, diesen Irrsinn mitzumachen. Alles in allem eine der sehr unschönen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt...
Nein, normalerweise ist ene Vergütung nicht möglich, Es liegt aber im ERmessen des Arbeitgebers, ob er trotzdem freiwillig einen gewissen Betrag für den Zeitaufwand bezahlt. Normalerweise stellt das Arbeiten auf Probe eine Chance des Kennenlernens für beide SDeiten dar.
Ich kenne es so, dass man bei einr Probearbeit keine Vergütung erhält. Meine Freundin hatte letztens einen Probearbeitstag und bekam nichts. So ist es zumindest, wenn es sich um einen Zeitraum von wenigen Tagen handelt. Bei mehreren Wochen sieht die Sachlage sicherlich wieder anders aus.
Ich weiß nicht, ob es üblich ist, aber es ist vorgeschrieben. Sobald man Arbeit erbringt, auch wenn es nur für wenige Tage ist, muss man dafür entlohnt werden. Ist dies nicht der Fall, ist man auch nicht an Weisungen gebunden, muss also nicht arbeiten. Das wäre ja eine tolle Sparmaßnahme für Unternehmer, wöchentlich neue Probearbeiter "einzustellen".
Bei meiner letzten Firma wurde für Probearbeitstage (für einen gelernten, mittel angesiedelten Büroarbeitsplatz) Bezahlung von selber angeboten und derselbe Betrag gezahlt, denn reguläre "studentische Aushilfen" bekamen.
Für nur wenige "Stunden" Probearbeit find ichs okay, wenn z.B. nichts oder nur Fahrtkostenaufwand etc bezahlt wird, aber sobalds über mehr als 1 Tag geht, sollte man sich fragen, ob man bei so einer Firma wirklich arbeiten WILL, die Leute so lange für komplett umsonst arbeiten lässt...wie s rechtlich genau geregelt ist, sollte das Arbeitsamt auch wissen.
Für nur wenige "Stunden" Probearbeit find ichs okay, wenn z.B. nichts oder nur Fahrtkostenaufwand etc bezahlt wird, aber sobalds über mehr als 1 Tag geht, sollte man sich fragen, ob man bei so einer Firma wirklich arbeiten WILL, die Leute so lange für komplett umsonst arbeiten lässt...wie s rechtlich genau geregelt ist, sollte das Arbeitsamt auch wissen.
Ich habe beim Arbeitsamt mich für eine Woche Probearbeit gemeldet und auch das Schriflich für den Arbeitgeber erhalten. Nach 3 Tagen war schon klar das ich einen Vertrag bekomme. Habe aber bis ich den Vertrag erhalten habe weitere 9 Tage gearbeitet, das er mir als Überstunden vergüten wollte als Freizeitausgleich vergüten wollte. Nach 4 Monaten habe ich ihm gebeten mir meine Überstunden bei der nächsten Abrechnung auszahlen soll. Da hat er mir erzählt das ich nicht eine Woche sondern 2 Wochen zur Probe gearbeitet haben soll, das aber nicht mit mir oder das Arbeitsamt abgesprochen war. Zumal ich vom ersten Tag wie ein Festangestellter auch selbständig und alleine auf der einen oder anderen Baustelle gearbeitet habe . Weil ich darauf bestanden habe, hat er mich gekündigt. Zumal ja auch die Beihilfe zur Wiedereingliederung 4 Monate bezahlt werden. Nur was er nicht wuste ist das ich ein Jahr in dem Betrieb sein muss damit er das nicht zurück zahlen muss ;-) Kann ich gegen ihm vorgehen, damit ich meine Überstunden doch noch ausbezahlt werde ?