Gregor.K.
Wer kann mir sagen, wie das Finanzamt den Einheitswert, der die Grundlage für den Steuermeßbetrag bildet berechnet ?
Antworten (10)
@miele: Die will ich ja gerade nicht so gerne fragen - aber vielen Dank für Deine Antworten. Bist Du Jurist ?
@starmax: Die google-Volljuristen will ich ja gerade nicht fragen, weil mir alex64 und miele viel netter vorkommen.
@miele: War nur so eine Idee - konkrete Anhaltspunkte hatte ich bei Dir nicht - im Gegensatz zu Alex26, der so schön sagen kann :"Es kommt darauf an..."
Von deiner Zwischenfrage abgesehen ergibt sich der Einheitswert, ähnlich wie der Sachwert, meist ist der EWinheitswert jedoch geringer, als der Sachwert.
Das Finanzamt bewertet die Immobilie auf Grundlage vorliegender Planzeichnungen und der Ausstattungsmerkmale. Dazu erhälst Du einen Fragebogen vom Finanzamt. Größere Immobilie = höherer Einheitswert, besserer Ausstattung = höherer Einheitswert. Der so ermittelte Wert wird dann, bundesweit einheitlich, auf einen zurückliegenden Stichtag zurückgerechnet.
Das Finanzamt bewertet die Immobilie auf Grundlage vorliegender Planzeichnungen und der Ausstattungsmerkmale. Dazu erhälst Du einen Fragebogen vom Finanzamt. Größere Immobilie = höherer Einheitswert, besserer Ausstattung = höherer Einheitswert. Der so ermittelte Wert wird dann, bundesweit einheitlich, auf einen zurückliegenden Stichtag zurückgerechnet.
@Starmax: Oh- jetzt bin ich sprachlos. Auf meine Frage wieviele Mitglieder diese Kommunity hat , habe ich die Antwort 42 erhalten und nicht damit gerechnet, daß überhaupt ein Jurist dabei ist - 42 kann aber doch wohl nicht stimmen -ich habe doch schon mehr als 42 Namen in den letzten 3 Tagen gelesen.
Hase, schau mal hier nach, was sich hinter der Zahl 42 verbirgt.