Frage stellen
Gregor.K.

Wer kann mir sagen, wie das Finanzamt den Einheitswert, der die Grundlage für den Steuermeßbetrag bildet berechnet ?

Frage beantworten Frage Nummer 43488 Frage melden

Antworten (10)
micle
Die Mitarbeiter beim Finanzamt
Melden
Gregor.K.
@miele: Die will ich ja gerade nicht so gerne fragen - aber vielen Dank für Deine Antworten. Bist Du Jurist ?
Melden
micle
@Gregor.K: wie kommst Du darauf ?
Melden
Gregor.K.
@starmax: Die google-Volljuristen will ich ja gerade nicht fragen, weil mir alex64 und miele viel netter vorkommen.
Melden
Gregor.K.
@miele: War nur so eine Idee - konkrete Anhaltspunkte hatte ich bei Dir nicht - im Gegensatz zu Alex26, der so schön sagen kann :"Es kommt darauf an..."
Melden
micle
Von deiner Zwischenfrage abgesehen ergibt sich der Einheitswert, ähnlich wie der Sachwert, meist ist der EWinheitswert jedoch geringer, als der Sachwert.
Das Finanzamt bewertet die Immobilie auf Grundlage vorliegender Planzeichnungen und der Ausstattungsmerkmale. Dazu erhälst Du einen Fragebogen vom Finanzamt. Größere Immobilie = höherer Einheitswert, besserer Ausstattung = höherer Einheitswert. Der so ermittelte Wert wird dann, bundesweit einheitlich, auf einen zurückliegenden Stichtag zurückgerechnet.
Melden
Gregor.K.
@miele: Oh super, danke, danke - ich hoffe, ich kann Dir auch mal helfen
Melden
Gregor.K.
@Starmax: Oh- jetzt bin ich sprachlos. Auf meine Frage wieviele Mitglieder diese Kommunity hat , habe ich die Antwort 42 erhalten und nicht damit gerechnet, daß überhaupt ein Jurist dabei ist - 42 kann aber doch wohl nicht stimmen -ich habe doch schon mehr als 42 Namen in den letzten 3 Tagen gelesen.
Melden
Alex64
Entweder nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Sachwertverfahren.
Such's dir aus, Schnuckel.
Melden
bh_roth
Hase, schau mal hier nach, was sich hinter der Zahl 42 verbirgt.
Melden