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Ein Optionskauf ist ein notariell beglaubigtes, im Grundbuch eingetragenes, und damit gesichertes Recht, eine Immobilie zu exakt definierten Konditionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums jederzeit zu erwerben.
Das Besondere: Während dieses Zeitraums wird die Immobilie selbst genutzt. Eine Kaufverpflichtung des Optionskäufers besteht nicht!
Quelle: http://www.webnews.de/220638/was-eigentlich-optionskauf-immobilien
Das Besondere: Während dieses Zeitraums wird die Immobilie selbst genutzt. Eine Kaufverpflichtung des Optionskäufers besteht nicht!
Quelle: http://www.webnews.de/220638/was-eigentlich-optionskauf-immobilien
Der Käufer (meistens gleichzeitig der Mieter) erhält die Option, die Immobilie/Wohnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu kaufen. Im Endeffekt handelt es sich um einen Mietkauf. Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen, ansonsten wird normal Miete bis zum Kaufzeitpunkt gezahlt.
Wenn man gerne ein Gebäude hätte, das aber noch nicht zum Verkauf steht, kann man statt dessen eine Option kaufen. Sobald das Gebäude zum Verkauf steht, hat man die Möglichkeit, als erster zuzuschlagen oder doch abzulehnen. Je nach Optionsart ist man aber zum Kauf verpflichtet. Der Preis steht dann aber schon vorher fest.
Eine andere Bezeichnung für den gesuchten Begriff ist Mietkauf. Dabei erwirbt der spätere Käufer das Recht zum späteren Kauf einer Immobilie/Eigentumswohnung zu festgeschriebenen Konditionen. Die Option bezieht sich dabei auf den zu Beginn festgesetzten Kaufpreis, der über eine so genannte Ansparphase stabil und unverändert bleibt. Diese Ansparzeit kann max. 25 Jahre betragen.