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VinceB

Wie genau funktioniert eine elektronische Unterschriftt? Ist die genauso gültig wie eine richtige Unterschrift?

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Antworten (6)
Polydeukes
Das kommt drauf an. Es gibt drei verschiedene Arten: Allgemeine-, Fortgeschrittene- und qualifizierte Signatur.
a) die qualifizierte elektronische Signatur

- ist vom Gesetzgeber als Ersatz der handschriftlich und eigenhändig auf Papier geleisteten Unterschrift gedacht

- dazu benötigt man eine Signaturkarte (z. B. den neuen E-Personalausweis, wenn man die Funktion mitbestellt) und ein an den Computer angestöpseltes Lesegerät

- gesetzlich geregelt im Signaturgesetz

- kann die Schriftform ersetzen, § 126 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, z. B. Erklärung Bürge zu werden
b) Die einfache elektronische Signatur

- ersetzt nicht die Schriftform

- erfüllt nur die Textform nach § 126b BGB
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Polydeukes
d) die eingescannte Unterschrift wird als Bild in ein Word-Dokument eingefügt und ausgedruckt, per Computer gefaxt oder als E-Mail-Anhang gemailt oder das Bild wird in eine html-Mail einfügt und dann gemailt.

- erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform (auf dem Dokument (Fax, E-Mail) befindet sich nur die Kopie der Unterschrift; ihr Original befindet sich nur auf dem Blatt, von dem die Unterschrift zuvor irgendwann einmal eingescannt wurde; auch wenn das Word-Dokument nur einmal ausgedruckt wird, also selbst das Original ist)

- erfüllt die Textform nach § 126b BGB, wichtig z. B. für die Widerrufserklärung im Fernabsatz, z. B. bei Kauf im Internet (da genügt aber auch schon, wenn am Ende der E-Mail der Name einfach auf der Tastatur getippt wird)

- erfüllt evtl. eine nur vertraglich geforderte Schriftform. Das ist ABER Auslegung und im Einzelfall recht schwierig zu ermitteln.
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Polydeukes
c) handschriftlich mit einem Stick auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm geleistete Unterschrift (z. B. auf Geräten, die der DHL- oder UPS-Bote dabei hat; die Geräte an den SB-Kassen der Supermärkte, an denen man seine EC-Zahlung oder Kreditkartenzahlung bestätigt)

- nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt

- erfüllt zurzeit wohl nicht die gesetzlich geforderte Schriftform

- kann aber einer nur vertraglich geforderten Schriftform genügen

- wird manchmal akzeptiert, wo man früher auf Papier unterschreiben musste
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Heinrich Krüger
Eine elektrionische Unterschrift ist eigentlich nichts anderes, als eine eigene Unterschrift. Nach Versenden dieser Unterschrift hat man genau die gleichen Rechte und Pflichten, als wenn man persönlich vor Ort unterschrieben hätte. Man muß also aufpassen, wann man sie einsetzt.
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Annanna
Die elektronische Unterschrift hat ganz viele rechtliche Rahmenbedingungen. Bevor du sie verwendest, würde ich empfehlen, dich erst mal genau im Internet schlau zu machen. Ich habe mal gehört, dass man sich an das Signaturgesetz und die Signaturvorschriften halten muss. Scheint nicht einfach zu sein.
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Deniahn
Ich würde damit auch etwas vorsichtig sein, denn ich habe gehört, dass man sich ebenfalls an die Richtlinien der EU halten muss. Aber ich gehe davon aus, dass du entsprechendes Informationsmaterial im Internet findest. Eigentlich sollte man denken, dass es sich "nur" um eine Unterschrift handelt, aber so einfach ist es leider nicht.
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