Henning Schmitz
Wie hoch ist das Bußgeld für Radfahrer, wenn die ohne Licht verkehrt durch eine Einbahnstraße fahren?
Antworten (6)
Bei Tag in DIESEN 0,00 €.
Ansonsten kostet gegen die Fahrtrichtung als Radfahrer 15,00 € Verwarnungsgeld ohne, 20 € mit Behinderung und 30 € wenn Sachbeschädigung damit verbunden ist.
Für's Fahren ohne Licht werden 10 € fällig...
Aber: Wehe du baust einen Unfall - DANN wird's mal richtig schön teuer ...
Ansonsten kostet gegen die Fahrtrichtung als Radfahrer 15,00 € Verwarnungsgeld ohne, 20 € mit Behinderung und 30 € wenn Sachbeschädigung damit verbunden ist.
Für's Fahren ohne Licht werden 10 € fällig...
Aber: Wehe du baust einen Unfall - DANN wird's mal richtig schön teuer ...
Ich stelle die Frage mal andersherum:
Was nutzt ein Bußgeld - egal welcher Höhe - wenn niemand da ist, der die Einhaltung der Vorschrift, deren Verstoß mit dem Bugeld geahndet werden soll, überprüft? Wenn also niemand da ist, der gegebenenfall dieses Bußgeld auch einfordert?
Oh Gott, klingt das jetzt kompliziert!
Ich kann nur hoffen, dass diese Schachtelfrage trotzdem noch verständlich ist.
Ansonsten hätte ich nur die "üblichen" Entschuldigungen anzubieten, in der Hitliste ganz oben "Schlechte oder traurige Kindheit", danach: schlecht geschlafen, Ende einer anstrengenden Arbeitswoche, Ablenkung am Arbeitsplatz etc...
Was nutzt ein Bußgeld - egal welcher Höhe - wenn niemand da ist, der die Einhaltung der Vorschrift, deren Verstoß mit dem Bugeld geahndet werden soll, überprüft? Wenn also niemand da ist, der gegebenenfall dieses Bußgeld auch einfordert?
Oh Gott, klingt das jetzt kompliziert!
Ich kann nur hoffen, dass diese Schachtelfrage trotzdem noch verständlich ist.
Ansonsten hätte ich nur die "üblichen" Entschuldigungen anzubieten, in der Hitliste ganz oben "Schlechte oder traurige Kindheit", danach: schlecht geschlafen, Ende einer anstrengenden Arbeitswoche, Ablenkung am Arbeitsplatz etc...
ist Dir als Autofahrer noch nie ein Radfahrer ohne Lich in einer dunklen Einbahnstraße entgegengekommen? Dass so selten Unfälle passieren, liegt in solchen Fällen nicht am Radfahrer, der sich so unvernünftig verhält, sondern einzig an der Reaktionsschnelligkeit des Autoafhrers. Im Übrigen: kannst Du Deine Aussage "Unfälle passieren praktisch nie" belegen???
"...benutzen 60 % der Radfahrer die gegen die Einbahnrichtung fahren den Gehweg. "
Ah.
Das sind dann die Spacken, die die alten Omas in Bedrängnis bringen oder gerne hektisch klingeln, wenn sie von hinten vorbei wollen.
Deren Unfälle zählen wohl nicht in der Statistik - kein KFZ betroffen ...
Das kostet im Übrigen auch Bußgeld, das "Auf-dem-Gehweg-fahren".
Das heisst nämlich nicht umsonst "GEHweg" ...
Ah.
Das sind dann die Spacken, die die alten Omas in Bedrängnis bringen oder gerne hektisch klingeln, wenn sie von hinten vorbei wollen.
Deren Unfälle zählen wohl nicht in der Statistik - kein KFZ betroffen ...
Das kostet im Übrigen auch Bußgeld, das "Auf-dem-Gehweg-fahren".
Das heisst nämlich nicht umsonst "GEHweg" ...
Das liegt größtenteils im Ermessen des Polizisten, der sie dabei erwischt: Theoretisch kann das Bußgeld (und die Punkte in Flensburg) in der gleichen Höhe liegen, wie wenn man das Ganze mit dem Auto macht. In den meisten Fällen, wenn man sich einsichtig zeigt, wird es der Beamte bei einer Verwarnung oder einem Warnbußgeld bleiben lassen.
Die Bußgelder werden von der zuständigen Gemeinde festgelegt. Sie liegen pro Verstoß bei ca. 10 bis 25 Euro. Da es sich um zwei Verstöße handelt, werden sie addiert, es ist also mit ca. 50 Euro zu rechnen. Unter Umständen kann es auch eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs geben.