Wie kann man eine Urne von Deutschland nach Frankreich überführen?
Guten abend mein Vater ist vor zwei wochen in deutschland gestorben .meine mutter und ich haben eine urnenbestattung in hamburg organisiert .Nun wollen wir die urne nach nizza bringen weilwir dort einen zweitwohnsitz besitzen.wie kann man die überführung organisieren ?
Antworten (5)
Warum fragst du nicht den Bestatter für die organisierte Urnenbestattung in Hamburg?
In D muß die Urne nach 4 Wochen (!) spätestens beigesetzt werden!
Ihr müsst also vorher über den Bestatter eine Überführung ins Ausland in Auftrag geben (z.B. in die Schweiz), da wo das Gesetz nicht gilt.
Keine Ahnung wie die gesetzliche Lage in Frankreich ist.
Dann "heimlich" von der Schweiz ins Zielland bringen wenn der Zeitpunkt gekommen ist.
Um nicht mit der Urne aufzufallen, die Asche im Auto unter den Fußmatten verteilen und später nach Grenzübertritt die Asche wieder zusammen saugen.
Aber wie gesagt:
Erst mal mit dem Bestatter reden, ob das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist!
In D muß die Urne nach 4 Wochen (!) spätestens beigesetzt werden!
Ihr müsst also vorher über den Bestatter eine Überführung ins Ausland in Auftrag geben (z.B. in die Schweiz), da wo das Gesetz nicht gilt.
Keine Ahnung wie die gesetzliche Lage in Frankreich ist.
Dann "heimlich" von der Schweiz ins Zielland bringen wenn der Zeitpunkt gekommen ist.
Um nicht mit der Urne aufzufallen, die Asche im Auto unter den Fußmatten verteilen und später nach Grenzübertritt die Asche wieder zusammen saugen.
Aber wie gesagt:
Erst mal mit dem Bestatter reden, ob das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist!
Allerdings brauchst du dazu keinen Bestatter engagieren.
Der will nur Knete sehen. Solltest du auch selbst tun können.
Der will nur Knete sehen. Solltest du auch selbst tun können.
In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.