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Wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet sind haben sie, von einigen Spezialfällen vielleicht mal abgesehen, das gemeinsame Sorgerecht. Wenn sie nicht verheiratet sind, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht kann in diesem Fall, z. B. vor einem Notar, erklärt werden. (siehe § 1626a BGB)
Bei der Scheidungsverhandlung wird, so weit ich weiß, auch das Sorgerecht geregelt. Wenn ihr euch einig seid, dürfte es kein Problem sein, sich das Sorgerecht zu teilen, schwierig wird es nur, wenn beide es unbedingt alleine haben wollen. Das ist ja aber bei euch nicht der Fall. Wenn ihr noch zusammen seid, habt ihr es, glaube ich, automatisch.
Wenn am verheiratet ist, dann bekommen beide Elternteile die gemeinsame Sorgfaltspflicht. Bei nichtehelichen Gemeinschaften muß man sie beim Jugendamt beantragen und der Vater muß seine Vaterschaft bestätigen. Da kommen ziemlich überflüssige und persönliche Fragen auf dich zu, habe es selbst erlebt! :(
Soweit ich weiß, bekommt man nach einer Trennung automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugewiesen. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass ihr bei alltäglichen Dingen wie Freizeitgestaltung, Hausaufgaben etc. je allein entscheiden könnt, aber bei wichtigen Dingen wie Schulwahl, Operationen oder Aufenthalt des Kindes eine gemeinsame Entscheidung treffen müsst.