LeticiArt1861
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab? Muss die sofort nach der Kündigung angestrebt werden oder geht das auch später?
Antworten (7)
Es gibt Fristen, die Du einhalten musst. Wenn es Dir ernst ist, gehst Du aber spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Kündigung zum Anwalt.
Eine Kündigungsschutzklage muss so schnell, wie es nur irgendwie geht, nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Man räumt eine Frist ein, um Gespräche mit Arbeitsamt und Arbeitsrechtlern führen zu können, um dann gegebenenfalls die Kündigungsschutzklage einzureichen.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegeben werden. Spätere Eingaben werden nur im begründeten Ausnahmefall berücksichtigt. Die Meisten Klagen enden in einem Vergleich, da das Arbeitsverhältnis nach einer Klage nicht mehr tragbar wäre, sowohl für den Arbeitgeber, wie auch für den Arbeitnehmer.
Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen. Wenn Sie später eintrifft, gilt die Kündigung als wirksam. Die Kündigungsschutzklage reicht der Anwalt beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Sobald es zu einer Verhandlung kommt, wird entschieden, ob die Kündigung rechtens war oder nicht. Wenn nicht kommt es bei dem Prozess meistens zu einem Vergleich. Dann wird meistens das Arbeistverhältnis bei Zahlung einer Abfindung beendet. Oder Sie können weiter arbeiten.