Parken: Was ist erlaubt?
Wie lange darf ein PKW in einer Gasse geparkt werden wenn die Fahrbahnbreite 4 m beträgt?
Antworten (4)
Bei einer Fahrbahnbreite von 4 Meter und vorausgesetzt, es kann oder wird nicht auf dem Bordstein geparkt, bleiben von der Fahrbahn weniger als 2 Meter übrig.
Damit kann kein PKW diese Engstelle passieren und das Parken ist somit generell nicht erlaubt.
Dann ist nur noch Halten zum Zu- oder Aussteigen und Be- oder Entladen erlaubt.
Dies darf nicht länger als 3 Minuten dauern und der Fahrer darf den Einflussbereich des Fahrzeuges nicht verlassen. Also in die Wohnung gehen um die Koffer runter zu tragen ist nicht.
Damit kann kein PKW diese Engstelle passieren und das Parken ist somit generell nicht erlaubt.
Dann ist nur noch Halten zum Zu- oder Aussteigen und Be- oder Entladen erlaubt.
Dies darf nicht länger als 3 Minuten dauern und der Fahrer darf den Einflussbereich des Fahrzeuges nicht verlassen. Also in die Wohnung gehen um die Koffer runter zu tragen ist nicht.
Gar nicht, auch Halten ist nicht erlaubt. Ein normaler PKW passt da nicht mehr durch.
Damit die Feuerwehr durchkommen kann, muss mindestens eine Passage von 3,05m frei bleiben (max. Fahrzeugbreite 2,55m plus 50 cm Sicherheitsabstand). Bei 4m Fahrbahnbreite darf man da allenfalls ein Radl parken.
Damit die Feuerwehr durchkommen kann, muss mindestens eine Passage von 3,05m frei bleiben (max. Fahrzeugbreite 2,55m plus 50 cm Sicherheitsabstand). Bei 4m Fahrbahnbreite darf man da allenfalls ein Radl parken.