dori63
Wie lange darf nach einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung leer stehen?
Wir sind wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Jetzt ,nach 2 Monaten steht die Wohnung immer noch leer. Wie lange darf diese leer stehen?
Antworten (3)
So lange der Vermieter es für sinnvoll oder nötig hält. Leerstand alleine hat nichts zu bedeuten. Vielleicht wird die Wohnung gerade saniert oder renoviert? Vielleicht hat derjenige, der die Wohnung ursprünglich beziehen wollte, es sich inzwischen anders überlegt oder ist beispielsweise aufgrund eines Unfalls momentan nicht in der Lage, in die Wohnung einzuziehen?
Der Vermieter hat Dir wegen Eigenbedarfs gekündigt und Du bist ausgezogen. Im Nachhinein hast Du keine Chance, irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH, Az VIII ZR 339/04) stellt klar, dass erstens der Eigenbedarf nur zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen muss und dass zweitens der Mieter dem Vermieter nachweisen muss, dass dieser Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, sofern der Mieter gegenüber dem Exvermieter irgendwelche Ansprüche gelten machen will.
Der Vermieter hat Dir wegen Eigenbedarfs gekündigt und Du bist ausgezogen. Im Nachhinein hast Du keine Chance, irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH, Az VIII ZR 339/04) stellt klar, dass erstens der Eigenbedarf nur zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen muss und dass zweitens der Mieter dem Vermieter nachweisen muss, dass dieser Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, sofern der Mieter gegenüber dem Exvermieter irgendwelche Ansprüche gelten machen will.
Ich denke bis der Herr den jüngsten Tag ausruft um die Menscheit zu richten.
Der wollte euch da nur raus haben.
Der wollte euch da nur raus haben.
Und selbst, wenn die Wohnung wieder vermietet wird, kann nicht mit Aussicht auf Erfolg dagegen vorgegangen werden, aus den selben Gründen, die HP schon anführte.