TischLampe84
Wie muss die Situation aussehen, als dass man ein Recht auf Abfindung hat? Würde ungern ohne eine gehen.
Antworten (3)
Es muß sich um eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber handeln, entweder weil der Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen wird oder wegen Entlassungen im Rahmen eines Sozialplanes. Aber Achtung! Mit der Annahme einer Abfindung wird in aller Regel ein Verzicht auf Kündigungsschutzklage vereinbart. Bei eigener Kündigung gibt es nichts.
Eine Abfindung bekommst du nur, wenn du gekündigt wirst, und selbst dann hast du nur ein Recht darauf, wenn eine entsprechende Klausel in deinem Arbeitsvertrag enthalten ist, oder wenn darin steht, dass ein Tarifvertrag gilt, in dem ein Anspruch darauf festgehalten ist. Ansonsten kannst du nur auf Kulanz hoffen.