Wie Parkscheibe einstellen? Beginn Parkscheibenpflicht oder Ankunftszeit?
Ankunft in München 10 minuten vor 8:00 Uhr, Parkscheibe auf 8:00 gestellt, obwohl Parkscheibenpflicht ab 9:00 für 4 Stunden ist.
Zurück 11:00 und Bußgeld von 10 €, Begründung Parkscheibe stand auf Uhrzeit: 20:00 Uhr.
Bei Beschwede KVR sagen Parkscheibe auf 9:30 stellen, (beginn der Parkscheibenpflicht, plus halbe Stunde) altes Urteil von 1977
Zurück 11:00 und Bußgeld von 10 €, Begründung Parkscheibe stand auf Uhrzeit: 20:00 Uhr.
Bei Beschwede KVR sagen Parkscheibe auf 9:30 stellen, (beginn der Parkscheibenpflicht, plus halbe Stunde) altes Urteil von 1977
Antworten (1)
Das BayObLG hat das 1977 so entschieden und so die übliche Regel "einstellen auf die nächste halbe/volle Stunde nach Ankunft" interpretiert.
Das gilt aber für Bayern.
Wäre ich an ordentlicher preußischer Polizist, würde ich feststellen, dass das Auto exakt um 9:00 Uhr da war und die Ankunftszeiteinstellung 9:30 Uhr daher um 30 Minuten zu spät ist.
Das gäbe dann das nächste Bußgeld oder das nächste Gerichtsverfahren bis in höchste Instanzen.
Das gilt aber für Bayern.
Wäre ich an ordentlicher preußischer Polizist, würde ich feststellen, dass das Auto exakt um 9:00 Uhr da war und die Ankunftszeiteinstellung 9:30 Uhr daher um 30 Minuten zu spät ist.
Das gäbe dann das nächste Bußgeld oder das nächste Gerichtsverfahren bis in höchste Instanzen.