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sky_scholz1968

Wie sehen im deutschen Raum die Kündigungsfristen für Mieter aus? Da gibt es doch sicher sehr viele Vorschriften.

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Antworten (4)
StechusKaktus
Kündigungsfristen nach §573c BGB
Mietdauer Mieter Vermieter
bis 5 Jahre drei Monate drei Monate
mehr als 5 Jahre drei Monate sechs Monate
mehr als 8 Jahre drei Monate neun Monate

Kürzere gesetzliche Kündigungsfristen
Für die Kündigung von Werkmietwohnungen gelten unter Umständen die kürzeren Fristen des § 576 BGB, wenn die Wohnung für dienstliche Zwecke benötigt wird. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen für den Vermieter tritt dann nicht ein,wenn die Wohnung weniger als 10 Jahre lang vermietet war.

Lebt ein Mieter möbliert in einer vom Vermieter mitbewohnten Wohnung, eine Art Zweck-Wohngemeinschaft, wie sie vor allem bei einigen studentischen Mietverhältnissen oder bei Pendlern vorkommen mag, kann mit einer sehr kurzen, maximal vierwöchigen Frist gekündigt werden, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
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Janngig2
Du kannst einen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei Zeitmietverträgen, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, kannst du nicht vorzeitig kündigen. Baugenossenschaften haben manchmal abweichende Vorschriften, ich habe zum Beispiel nur zwei Monate Kündigungsfrist.
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Julian Schröder
Eigentlich ist das Mietrecht im Verhältnis zu anderen Gebieten relativ übersichtlich gehalten. Meistens werden ja unbefristete Mietverträge geschlossen, die man als Mieter jederzeit kündigen kann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (für den Mieter), aber es kann auch eine kürzere Frist mit dem Vermieter vereinbart worden sein, dann gilt diese.
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Hannelore Albrecht
Eigentlich ist das gar nicht so kompliziert, grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn der Mieter kündigt. Alle nützlichen Infos und Tipps dazu kannst du dir hier durchlesen: www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kuendigungsfristen.jsp.
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