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Gast

Wie wird die Abstandszahlung bei der Übernahme eines Kiosks steuerlich behandelt?

Wir übernehmen einen Kiosk und der Vorpächter verlangt Abstand für Inventar, Warenbestand etc.
Kann man diesen Abstand von der Steuer absetzten? Wenn ja, was ist dafür nötig, ein "Vertrag" zwischen Vorpächter und uns? Müssen die einzelnen Posten, die mit der Abstandszahlung abgedeckt sind, einzeln beziffert sein?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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