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Altersteilzeit zählt genauso zu den normalen beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten. Allerdings muss man Renteneinbußen in Kauf nehmen, die allerdings nur sehr gering ausfallen, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Beiträge in Altersteilzeit aufzustocken. Im Durchschnitt kann man davon ausgehen, dass ein Jahr Altersteilzeit für die spätere Rente 10 Prozent weniger wert ist, als ein Jahr in einer Vollzeitstelle.
Soll sich die Altersteilzeit nicht negativ auf die später zur Verfügung stehende Rente auswirken, kann für diese Zeit nur ein Teil des regulären Einkommens bezogen werden, etwa 50% bei einer Arbeitszeit von 50% für die gesamte Dauer. Weiter besteht die Möglichkeit, die fehlende Arbeitszeit auf die gesamte Rentenbezugszeit anrechnen zu lassen, so dass sich die Rente für die gesamte Dauer vermindert.
Altersteilzeit führt nicht notwendigerweise zu einer Verkürzung der Rente. Ein Modell gibt dir die Möglichkeit, vor dem Ruhestand weniger zu arbeiten und in dieser Zeit auch entsprechend weniger zu verdienen. Eine andere Regelung sieht vor, den Ruhestand quasi vorzuziehen, dadurch früher weniger zu arbeiten und bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ganz mit dem Arbeiten aufzuhören. Hier verringert sich allerdings die Höhe der Rente für die gesamte Bezugsdauer.