michischell
Wir haben eine Solaranlage bauen lassen. Teilrechnungen wurden 2010 gezahlt. Die Abschreibung beginnt erst nach Inbetriebnahme (2011), oder?
Antworten (3)
Ja, da hast du Recht, die Abschreibung beginnt erst mit der Inbetriebnahme. Es handelt sich dabei nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine lineare Abschreibung. Hier kannst du übrigens weitere Informationen bekommen: http://www.solarone.de/photovoltaik_info/photovoltaik_abschreibung_pv_afa.html.
Ja, die Abschreibung beginnt erst mit dem Jahr der Inbetriebnahme. Bei einer degressiven Abschreibung könnt Ihr für das Jahr der Inbetriebnahme aber eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent vornehmen. Ansonsten halt bei der linearen Abschreibung 5 % pro Jahr und bei der degressiven 12,5 % pro Jahr. Aber man kann dann ja noch zur linearen wechseln...
Grundlage für die berechnung der Abschreibung sind die Herstellungskosten der Anlage. Also, habt Ihr ja erst mit der Inbetriebnahme die volle Höhe erreicht. Außerdem ist es gesetzlich geregelt, dass erst mit der Inbetriebnahme die Abschreibung der Anlage beginnt. Bitte darauf ahcten, dass im 1.Jahr zeitanteilig abgeschrieben wird.