Jeder ist bei seinen eigenen leiblichen Eltern erbberechtigt. Wenn die Eltern ein Ehegattentestament haben, wird es später etwas komplizierter, aber das Erbrecht wird hierdurch nicht aufgehoben. Wenn einer von euch an Kindes statt angenommen wurde, dann gilt auch hier das volle ERbrecht.
ihr habt ja nur ein elternteil - mutter oder vater - gemeinsam. wenn das gemeinsame elternteil stirbt, seid ihr beide erbberechtigt und in der erbfolge gleichrangig. wenn das elternteil stirbt, das nur einer hat, ist auch nur das leibliche kind erbberechtigt.