Je4hallo
Wir würden gerne eine Änderung der Teilungserklärung vornehmen lassen. Wie genau funktioniert das, wohin müssen wir uns wenden?
Antworten (5)
Zuständig ist das Grundbuchamt. Eine Teilungserklärung muß notariell beglaubigt sein, erforderlich ist hierzu ein Teilungsplan (graphische Darstellung) sowie eine Abgeschlossenheitserklärung
Gundstück? Eingentumswohnung? Vermutlich was in der Richtung.....
Alle anderen Eigentümer müssen zustimmen und der Vertrag muss notariell geändert werden, dann kann die änderung im Grundbuch eingetragen werden.
Alle anderen Eigentümer müssen zustimmen und der Vertrag muss notariell geändert werden, dann kann die änderung im Grundbuch eingetragen werden.
Damit müsst ihr auf jeden Fall zu einem Notar, denn die neu festgesetzte Teilungserklärung muss ja notariell beglaubigt werden und wird dann ins Grundbuch eingetragen - ergo müsst ihr auch zum Grundbuchamt. Voraussetzung für die Änderung ist allerdings grundsätzlich die ALLSTIMMIGKEIT, ein Mehrheitsvotum bei der Eigentümerversammlung reicht da also nicht aus.
Für eine solche Änderung muss ein recht langer Weg gegangen werden: Grundbucheinträge müssen geändert werden, ebenso muss der Notar aufgesucht werden. Zudem ist natürlich die notwendige Einstimmigkeit der Beteiligten notwendig. Das ist jedenfalls der formelle Weg, der auch gegangen werden muss.
Bei einer Teilungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der vor einem Notar gemacht worden ist und genau da muss auch eine Änderung dieser Erklärung gemacht werden. Es muss nicht der gleiche Notar, wie bei Vertragsabschluss, gewählt werden, aber ein Notar Ihrer Wahl ist notwendig.