Antworten (5)
Bescheinigung zur Beratungshilfe (kostenlose Rechtsberatung) beim Amtsgericht abholen.
Gilt für Bürger/innen mit geringem Einkommen, dieses muss daher auch nachgewiesen werden.
Damit Gang zum Rechtsanwalt, pardon, zu Rechtsanwält/Innen.
Das Ding vorlegen, und abwarten, ob dort 'noch Termine frei' sind.
Wenn nicht: Nächste Kanzlei (puhh, gender-gerecht...)!
Gilt für Bürger/innen mit geringem Einkommen, dieses muss daher auch nachgewiesen werden.
Damit Gang zum Rechtsanwalt, pardon, zu Rechtsanwält/Innen.
Das Ding vorlegen, und abwarten, ob dort 'noch Termine frei' sind.
Wenn nicht: Nächste Kanzlei (puhh, gender-gerecht...)!
Für einkommensschwache Bürger besteht unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit sich in anwaltlichen Beratungsstellen kostenlose Rechtsberatung zu holen. In Dresden findest du eine im Ortsamt Pieschen, Bürgerstr. 63 und eine in der Altstadt, Theaterstr. 1127 Dresden.