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Gast

Wohnungen

Hallo..
Ich bezahle für meine 2 Kinder die Miete für die Wohnungen ..
Kann ich die Miete im Steuerausgleich beim Finanzamt absetzen.
Frage beantworten Frage Nummer 58975 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Eltern können ihre Aufwendungen für den Unterhalt und eine Berufsausbildung von Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge mehr besteht, nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Aber Vorsicht: Die zumutbare Belastung ist in Abzug zubringen! Und diese ist von Deiner individuellen Situation abhängig, kannste dir bei wikipedia googeln.
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