Zeugengeld
Ich habe meinem Arbeitgeber das Formular zum ausfüllen gegeben und gleichzeitig auch Urlaub beantragt. Nun sagt die junge Dame in der Personalabteilung, dass wenn ich Urlaub nehme der Zettel mit dem Verdienstausfall / Nachweis nicht ausgefüllt würde, da ich ja keinen Ausfall hätte, weil ich Urlaub beantragt habe. Habe ich somit keinen Anspruch aufgrund von dem Urlaub? Zur Info Arbeitgeber (sowie Wohnort unter der Woche) und Gericht sind 2,5 Fahrstunden mit dem Auto bzw. gute 4h mit dem Zug entfernt.
Antworten (3)
Da hat man lediglich Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung. Oder man teilt dem Gericht die urlaubsbedingte Verhinderung mit und hofft auf eine Abladung.
Wer wegen einer Zeugenaussage vor Gericht geladen wird, braucht selbsterständlich keinen Urlaub dafür zu nehmen Urlaub dient der Erholung und nicht der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten. Dein Arbeitgeber hat dich dafür freizustellen. Dafür muss du nur die Vorladung des Gerichts deinem Arbeitgeber vorlegen.
Egal, ob Du im Urlaub an den Strand oder zum Gericht fährst, Verdienstausfall hast Du auf jeden Fall nicht.