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Gast

Zweitwohnsitz

Hallo,
Ich bin vor ein paar Jahren mit meiner Freundin zusammen gezogen in sagen wir mal Stadt A. Sie wohnte vorher noch bei ihren Eltern in Stadt B. Nun möchte Sie wieder in Stadt B in die freiwillige Feuerwehr gehen, Vorraussetzung dass Sie da wieder rein kann ist dass sie in Stadt B einen Wohnsitz/Zweitwohnsitz hat. Kann Sie jetzt Zweitwohnsitz wieder bei ihren Eltern anmelden? Geht das? Was muss man dabei beachten ?
Danke schonmal für die Antworten.
Frage beantworten Frage Nummer 3000032833 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Das geht. Sie muß dann Zweitwohnungssteuer bezahlen.
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