Abrechnung
Ich war vom 1.9.-10.11.19 ca2,5 Monate in einer Firma beschäftigt die das Gehalt im Folgemonat zum 15. ausbezahlt.
Jetzt wurde mir in meiner Novemberabrechnung sehr viel Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen da mir der Monat mit nur 10 steuertagen gerechnet wurde.
1.9.-30.9. = oktobergehalt am 15.10. mit 30 steuertagen
1.10.-31.10. = Novembergehalt am 15.11. mit 10 steuertagen
1.11.-10.11. = noch ausstehend ( lt AG wird es nachträglich im November korrigiert da ich bereits abgemeldet wurde)
Der AG unterschlägt mir doch mit dieser Art von Abrechnung 30 Steuertage unter der ich jetzt mit hoher Lohnsteuerzahlung leide ( bei knapp 1000,- brutto ca 400,- Abzüge.
Er sagt das ich mir das Geld durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen soll.
Darf er sowas machen?
Jetzt wurde mir in meiner Novemberabrechnung sehr viel Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen da mir der Monat mit nur 10 steuertagen gerechnet wurde.
1.9.-30.9. = oktobergehalt am 15.10. mit 30 steuertagen
1.10.-31.10. = Novembergehalt am 15.11. mit 10 steuertagen
1.11.-10.11. = noch ausstehend ( lt AG wird es nachträglich im November korrigiert da ich bereits abgemeldet wurde)
Der AG unterschlägt mir doch mit dieser Art von Abrechnung 30 Steuertage unter der ich jetzt mit hoher Lohnsteuerzahlung leide ( bei knapp 1000,- brutto ca 400,- Abzüge.
Er sagt das ich mir das Geld durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen soll.
Darf er sowas machen?
Antworten (1)
Der AG hat sich halt vertan. Er kann eine korrigierte Abrechnung für den Oktober-Zeitraum erstellen und die Werte der Abgaben mit dem November-Zeitraum verrechnen. Sie sehen ja Mitte Dezember, was er gemacht hat.
Einen Lohnsteuer-Jahresausgleich sollten Sie trotzdem machen, weil Sie offenbar bei mehreren AGn im Jahr beschäftigt sind oder Arbeitslos-Zeiten vorhanden sind.
Einen Lohnsteuer-Jahresausgleich sollten Sie trotzdem machen, weil Sie offenbar bei mehreren AGn im Jahr beschäftigt sind oder Arbeitslos-Zeiten vorhanden sind.