Anrechnung der Arbeitszeit bei Krankmeldung
Wenn ich mich krank melde rechnet mir mein Arbeitgeber nur 5 Stunden gut.
Es fehlen mir somit 3Std. pro K-Tag die ich nacharbeiten muß!
Wer kann mir eine konkrete Antwort geben !
Danke!
Es fehlen mir somit 3Std. pro K-Tag die ich nacharbeiten muß!
Wer kann mir eine konkrete Antwort geben !
Danke!
Antworten (2)
Hm, das mit der konkreten Antwort gestaltet sich schwierig. Jedenfalls solange Sie keine Frage stellen.
entgeltfortzahlung im krankheitsfall ist eine gesetzliche arbeitgeberpflicht. die höhe entspricht dem des zuvor gezahlten arbeitsentgeltes. theoretisch könntest du dich weigern, die zeit nachzuarbeiten und das vorenthaltene entgelt einklagen. dann wird allerdings das vertrauensverhältnis zum chef gestört.