Logro123
Darf ich als Arbeitsloser eigentlich in den Urlaub fahren? Hab vor kurzem den Job verloren, der Urlaub war schon länger geplant.
Antworten (5)
Der geplante Urlaub muss eigentlich direkt beim zuständigen Amt angekündigt bzw. sogar mindestens eine Woche vorher beantragt werden und wird dann von der Arbeitsagentur genehmigt. Dabei ist es egal, ob man schon Leistungen bezieht oder nicht.Man muss aber keine Angst haben, meistens wird der Urlaub ohne ein weiteres Wort genehmigt, sofern eben keine Behinderung dadurch entsteht, das man wieder in einen Job kommen könnte.
Arbeitlose dürfen während eines Kalenderjahres für insgesamt 3 Wochen in Urlaub fahren und witerhin Arbeitslosengeld beziehen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass während des genannten Zeitraums keine Aussicht auf Vermittlung besteht und dass keine Bildungsmaßnahme ansteht. Grundsätzlich muss jede Abwesenheit - unabhängig von einer Urlaubsreise - bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt werden.
Ja. Sie können als Arbeitsloser auch in den Urlaub fahren. Sie müssten diesen Urlaub aber auch vorher bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese muss den Urlaub dann vorher auch genehmigen. Erklären Sie am besten im Antrag aber auch vor Ort, warum Sie den Urlaub nehmen wollen bzw. das dieser schon länger geplant war.