Arbeitsrecht
Schönen guten Tag. Meine Frau hatte am Donnerstag einen Kaiserschnitt und hat mir eine kleine Tochter geschenkt. Da es leider Komplikationen bei der op gab, braucht sie eine Haushaltshilfe weil wir auch noch einen kleinen 3,5 jährigen Sohn haben.
Sie möchte gerne das ich das mache, weil sie keine fremden Personen im Haushalt haben möchte.
Ich war leider sechs Wochen lang krankgeschrieben wegen Nervenzusammenbruch. War jetzt zwei Wochen wieder arbeiten und habe ihm gestern die Kündigen auf den Tisch gehauen. Habe noch alten Urlaub. Will mit aber keinen unbezahlten sonderurlaub geben. Bestätigung von der kk habe ich schon.
Wenn er mir den sonderurlaub wirklich nicht gibt, ich aber mich selber krankgeschrieben lasse, weil ich einen Bandscheibenvorfall habe.
Kann ich dadurch irgendwelche konsequenten bekommen?
Sie möchte gerne das ich das mache, weil sie keine fremden Personen im Haushalt haben möchte.
Ich war leider sechs Wochen lang krankgeschrieben wegen Nervenzusammenbruch. War jetzt zwei Wochen wieder arbeiten und habe ihm gestern die Kündigen auf den Tisch gehauen. Habe noch alten Urlaub. Will mit aber keinen unbezahlten sonderurlaub geben. Bestätigung von der kk habe ich schon.
Wenn er mir den sonderurlaub wirklich nicht gibt, ich aber mich selber krankgeschrieben lasse, weil ich einen Bandscheibenvorfall habe.
Kann ich dadurch irgendwelche konsequenten bekommen?
Antworten (4)
Ja, drei Monate Sperre von der Arbeitsagentur.
Es sei denn dein Arzt erstellt ein Gutachten das du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Wenn die Arbeitsagentur das annerkennt evtl mit Vorstellung beim Amtsarzt hat sich das mit der Sperre erledigt und du bekommst vom ersten Tag an ALG1.
Es sei denn dein Arzt erstellt ein Gutachten das du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Wenn die Arbeitsagentur das annerkennt evtl mit Vorstellung beim Amtsarzt hat sich das mit der Sperre erledigt und du bekommst vom ersten Tag an ALG1.
ing bzgl. Arbeitszeugnis
War 20 jahre in einer Firma, hab dort auch gelernt und wir sind nicht freundlich auseinander gegangen. Mein Arbeitzeugnis war nach 20 Jahren zugehörigkeit eine halbe Seite lang.
Bei jedem Vorstellungsgespräch damals war immer die Frage "20 Jahre im Betrieb und dann nur ne halbe Seite????" Da hat mich meine damalige Chefin bis heute ordentlich gef*****. Diese miese Schl*******!!!!!
War 20 jahre in einer Firma, hab dort auch gelernt und wir sind nicht freundlich auseinander gegangen. Mein Arbeitzeugnis war nach 20 Jahren zugehörigkeit eine halbe Seite lang.
Bei jedem Vorstellungsgespräch damals war immer die Frage "20 Jahre im Betrieb und dann nur ne halbe Seite????" Da hat mich meine damalige Chefin bis heute ordentlich gef*****. Diese miese Schl*******!!!!!
ing, das war anfang 2008, nach 7 1/2 Jahren brauch ich da auch nicht mehr gegen vorgehen, bin froh das ich mit dem Laden nix mehr zu tun hab. Aber meine Chefin noch mal Ärgern würd mir schon gefallen, hehehe.
War damit auch beim Anwalt für Arbeitsrecht um das zu überprüfen und der sagte:"Damit wär alles in Ordnung, wohl formuliert und nix auszusetzen aber ebend ordentlich kurz" und ich sollte da nix weiter unternehmen, kostet nur viel Geld wenn er da jetzt aktiv werden würde für anderhalb Seiten mehr.