Arbeitsrecht
Habe am 1.04.19 eine neue Arbeit begonnen, bei der ausgemacht war 5 Tage die Woche und einen Monatslohn von 1700€.
Nachdem ich 6 Tage die Woche gearbeitet habe und einmal zum Arzt musste, sagte mir nene Chefin das sie mir die 2 Stunden von meinen normalen 42,5 Wochenstunden abzieht!
Daraufhin habe ich erfahren das sie mir den 6ten Tag in der Woche nicht bezahlt!!
Als ich mir am Sonntag meinen Arm gebrochen habe, hieß es: Wenn du krank machst, dann bekommst du die Kündigung.!
Da ich mit einem gebrochenen Arm nicht arbeiten kann, (Zumindestens in den Beruf nicht), blieb mir nichts über als eine Krankenmeldung zu bringen!
Daraufhin meinte sie das sie mir fristlos kündigt!
1. Darf sie hier fristlos kündigen ohne triftigen Grund? Normal muss sie die vertraglichen 2 Wochen einhalten oder?
2. Müssen Überstunden ausbezahlt werden?
3. Muss der Urlaub ausbezahlt werden?
Nachdem ich 6 Tage die Woche gearbeitet habe und einmal zum Arzt musste, sagte mir nene Chefin das sie mir die 2 Stunden von meinen normalen 42,5 Wochenstunden abzieht!
Daraufhin habe ich erfahren das sie mir den 6ten Tag in der Woche nicht bezahlt!!
Als ich mir am Sonntag meinen Arm gebrochen habe, hieß es: Wenn du krank machst, dann bekommst du die Kündigung.!
Da ich mit einem gebrochenen Arm nicht arbeiten kann, (Zumindestens in den Beruf nicht), blieb mir nichts über als eine Krankenmeldung zu bringen!
Daraufhin meinte sie das sie mir fristlos kündigt!
1. Darf sie hier fristlos kündigen ohne triftigen Grund? Normal muss sie die vertraglichen 2 Wochen einhalten oder?
2. Müssen Überstunden ausbezahlt werden?
3. Muss der Urlaub ausbezahlt werden?
Antworten (3)
Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit (max. 6 Monate) meist Folgendes festgehalten:
Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Innerhalb der Probezeit, die gesetzlich bestimmten Anforderungen unterworfen ist, können Arbeitsverträge innerhalb einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Das ist auch innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsfrist (Krankheit) möglich, da kein Kündigungsverbot in dieser Zeit besteht.
https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit/
Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Innerhalb der Probezeit, die gesetzlich bestimmten Anforderungen unterworfen ist, können Arbeitsverträge innerhalb einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Das ist auch innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsfrist (Krankheit) möglich, da kein Kündigungsverbot in dieser Zeit besteht.
https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit/
Ich wurde auch mal gekündigt, weil ich zu oft krank war.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes drin steht, gilt folgendes...
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes drin steht, gilt folgendes...
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.
mirkoderrichtige, verwirre doch bitte den Gast nicht! Es ging um die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einzuhalten hat während der Probezeit. Die Frage haben pale-rider und ing bereits hilfreich beantwortet.