Arbeitsrecht
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 4 Arbeitstagen.
Sehe ich das richtig das ich eigentlich 28 Tage urlaub habe, da gesetzlich eigentlich 24 Tage sind + den zusatzurlaub =28
Sehe ich das richtig das ich eigentlich 28 Tage urlaub habe, da gesetzlich eigentlich 24 Tage sind + den zusatzurlaub =28
Antworten (2)
Der gesetzliche Mindest-Urlaub beträgt 4 Wochen, entsprechend 24 Werktagen. Wobei zu den Werktagen gesetzlich auch die Samstage gehören. Bei einer 5-tage-Woche, was ja eher die Regel ist, wären das dann nur 20 Urlaubstage, da die Samstage ja schon standardmäßig frei sind/wären. 24 Tage Urlaub wären es, wenn Du auch für einen Samstag Urlaub nehmen musst/müsstest. Dazu die 4 zusätzlichen vertraglichen Tage.
Das sieht schon danach aus, dass der Arbeitgeber das richtig rechnet. Und dass Du versuchst Dir das ein wenig schön zu rechnen.
Wobei 4 Wochen Urlaub im Jahr, bzw. knappe 5 Wochen in Deinem Fall, schon nicht gerade üppig sind. Ich hatte immer mindestens 6 Wochen tariflichen Urlaubsanspruch.
Das sieht schon danach aus, dass der Arbeitgeber das richtig rechnet. Und dass Du versuchst Dir das ein wenig schön zu rechnen.
Wobei 4 Wochen Urlaub im Jahr, bzw. knappe 5 Wochen in Deinem Fall, schon nicht gerade üppig sind. Ich hatte immer mindestens 6 Wochen tariflichen Urlaubsanspruch.