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Gast

Aufhebung Geschwindigkeitsbeschränkung bei verlassen eines Staates

Bei Grenzstation in Österreich gilt 60km/h (Autobahn) , es folgt der Grenzübertritt,
rechts am Fahrbahnrand ein Schild: Bundesrepublik Deutschland.
Wird hier die Beschränkung schon aufgehoben?
Nach einiger Zeit steht ein Schild (in Deutschland) das die Beschränkung aufhebt.
Frage beantworten Frage Nummer 3000019533 Frage melden

Antworten (2)
bh_roth
Ich habe jetzt keinen Paragrafen parat. Aber vielleicht hilft die Logik.
Ich behaupte, dass eine (Geschwindigkeits-)Beschränkung nach Grenzübertritt, wenn sie dort nicht wiederholt wird, aufgehoben ist.
Beispiel: In Frankreich gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung, nach Grenzübertritt nach Deutschland ist die Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung (zumindest eine kurze Zeit). Würde die französische Begrenzung noch gelten, dürfte ich in Deutschland bis zum nächsten Schild lediglich 110 km/h fahren.
An einem Grenzübergang von Ungarn nach Österreich ist 30 km/h. Dann kommt die Grenzlinie (ohne Kontrolle), dann 3 km freies Feld, dann auf der österreichischen Seite eine Begrenzung auf 70 km/h. Das würde bedeuten, dass ich auf dieser Straße mit max. 30 weiterfahren muss, die nächsten 3 km in Österreich. Das gibt es nach meiner Auffassung nicht.
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wokk
Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen, dass die Ösis nicht hinter der Linie kontrollieren und die deutsche Polizei sich nicht an die österreichische Geschwindigkeitsbegrenzung gebunden fühlen!
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