Sebastian Müller
Bedarf es in der Sommergastronomie anderer Richtlinien und Auflagen als bei einem Ganzjahresbetrieb?
Antworten (3)
Bei einer saisonal bedingten Gastronomie muß man auf die Richtlinien und Auflagen achten, die von den Sozialversicherungssträgern und Berufsgenossenschaften vorgeschrieben werden, wenn man Angestellte bei sich beschäftigt hat. Sollte man den Gastronomiebetrieb komplett selbst bewirtschaften, so gibt es keinen Unterschied zwischen Sommer- und Ganzjahresbetrieb.
Es müssen nur gesonderte Auflagen beachtet werden, wenn Arbeitskräfte beschäftigt sind. Wenn es sich um einen reinen inhabergeführten Betrieb handelt, so ist nichts weiteres zu beachten. Sobald Angestellte, egal in welchem Beschäftigungsverhältnis, in dem Betrieb arbeiten, so hat man sich an die entsprechenden Richtlinien der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft zu halten.
In der Regel gibt es keinen Unterschied zwischen der Sommergastronomie und dem Ganzjahresbetrieb.Der Sommerbetrieb muss sich auch an die gleichen Hygiene-,Ausschank,Steuer und anderer für die Gastronomie existierenden Gesetze halten.Ausnahmen wie z.B Lautstärkebegrenzungen und deren nächtliches Überschreiten werden nur durch Sonderregelungen-Genehmigungen geregelt.Sicherlich kommt für die eine oder andere Sommergastronomie noch andere Sicherheitsbestimmungen zum tragen,wie z.B. Strandbars.