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Gast

Bin Mieter und putze das Treppenhaus mit Arbeitsvertrag, darf man mir in der Jahresabrechnung die Treppenhausreinigung in Rechnung stellen

bin Mieter von 10 Mietparteien,putze die Treppenhäuser mit Arbeitsvertrag,darf man mir jetzt in der Betriebs,Nebenkostenabrechnung ,die Treppenhausreinigung in Rechnung stellen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000203828 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Oh my gosh!
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micle
Ganz sicher ja, sofern diese Kosten als Nebenkosten im Mietvertrag ausfgeführt sind. Du nimmst eine Leistung in Anspruch, dafür muß du bezahlen. So, wie du diese Arbeiten auch bezahlen musst, wenn ein anderer diese Arbeiten verrichtet.

Das das nichts damit zu tun, dass du diese Leistung für die dich und den Rest der Mieter-/ Eigentümergemeinschaft gegen Entgelt ausführst.
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binkeinwicht
Ja, das ist in Ordnung.
Wenn die Reinigung des Treppenhauses Sache der Mieter ist (egal ob die selber putzen oder nicht), dann kannst Du nicht erwarten, für deinen Anteil am Putzen auch noch bezahlt zu werden.
Streng genommen wirst du nur bezahlt für die 9 Teile vom Putzplan, die auf die anderen Mietparteien entfielen.
Würden bei euch im Haus alle selber putzen, dann würde niemand dafür bezahlt und entsprechend auch von niemandem dafür BK verlangt.
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Bolyeria
Selbstverständlich ist das Rechtens, die Reinigung wird ja auf alle Mieter umgelegt und Sie bekommen Geld dafür.
Wieso sollten Sie doppelt profitieren - Arbeitsvertrag mit Entlohnung und auch noch keine Umlagen bezahlen?
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