Arbeitsvertrag erhalten, aber nicht unterschrieben. Kündigung vor Antritt möglich?
Hallo,
mir wurde ein Vertragsentwurf zugesendet, dem ich per E-Mail zugestimmt habe. Darauf hin wurde mir der Arbeitsvertrag, welche vom Arbeitgeber bereits unterschrieben wurde, postalisch zugesendet. Ich habe diesen noch nicht unterschrieben. Allerdings habe ich jetzt ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen erhalten. Im Vertrag steht fest, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Die Frage ist nun, ob ich bedenkenlos zurücktreten kann, da der Vertrag noch nicht von beiden Parteien unterschrieben vorliegt und somit kein gültiges Arbeitsverhältnis besteht oder muss ich mich, durch die vorherigen Zustimmung per E-Mail, an die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen halten, welche erst bei Arbeitsantritt wirksam ist?
Vielen Dank im voraus
mir wurde ein Vertragsentwurf zugesendet, dem ich per E-Mail zugestimmt habe. Darauf hin wurde mir der Arbeitsvertrag, welche vom Arbeitgeber bereits unterschrieben wurde, postalisch zugesendet. Ich habe diesen noch nicht unterschrieben. Allerdings habe ich jetzt ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen erhalten. Im Vertrag steht fest, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Die Frage ist nun, ob ich bedenkenlos zurücktreten kann, da der Vertrag noch nicht von beiden Parteien unterschrieben vorliegt und somit kein gültiges Arbeitsverhältnis besteht oder muss ich mich, durch die vorherigen Zustimmung per E-Mail, an die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen halten, welche erst bei Arbeitsantritt wirksam ist?
Vielen Dank im voraus
Antworten (4)
Da gibt es keinen Weg raus als den der vertraglichen Kündigungsfrist. Du hast den Entwurf bestätigt, das ist dann Zustimmung und so gut wie Deine Unterschrift.
Du kannst zwar die Anstellung nicht antreten, es können dann aber Kosten auf Dich zukommen. Der Arbeitgeber hatte Auslagen für das Stellenangebot, andere Bewerber abgelehnt und muss nun neu suchen. Da kann schon mal ein halbes Monatsgehalt für draufgehen.
Du kannst zwar die Anstellung nicht antreten, es können dann aber Kosten auf Dich zukommen. Der Arbeitgeber hatte Auslagen für das Stellenangebot, andere Bewerber abgelehnt und muss nun neu suchen. Da kann schon mal ein halbes Monatsgehalt für draufgehen.
Ein Vertrag ist nicht von einer Unterschrift abhängig, kann auch mündlich oder eben per Mail abgeschlossen werden. Würde es Dir gefallen, wenn der Arbeitgeber plötzlich vom Vertrag "zurücktreten" will, weil er einen zuverlässigeren Arbeitnehmer als Dich gefunden hat?
Also am ersten Arbeitstag hingehen und gleich wieder kündigen.
Das "bessere" Angebot musst Du dann natürlich informieren, warum Du am geplanten Arbeitsbeginn nicht antreten kannst. Ob der Dich bei dem Sachverhalt noch haben möchte, bleibt abzuwarten.
Also am ersten Arbeitstag hingehen und gleich wieder kündigen.
Das "bessere" Angebot musst Du dann natürlich informieren, warum Du am geplanten Arbeitsbeginn nicht antreten kannst. Ob der Dich bei dem Sachverhalt noch haben möchte, bleibt abzuwarten.
Wann genau ist eigentlich die Zeit vorbei gegangen, als ein Handschlag noch eine Bedeutung hatte?
Nimmt man ein Angebot an, sagt man den anderen laufenden Bewerbungen aktiv ab, dann kommt man gar nicht in so eine Situation, wo man die völlige Abwesenheit eigenen Charakters feststellen darf.
Nimmt man ein Angebot an, sagt man den anderen laufenden Bewerbungen aktiv ab, dann kommt man gar nicht in so eine Situation, wo man die völlige Abwesenheit eigenen Charakters feststellen darf.
Die Zeit mit dem Handschlag ist vor etwa 40 Jahren vorbeigegangen, als die Wirtschaft sich aus der Verantwortung gestohlen hat und massenhaft Arbeitslose produzierte.
Jetzt dreht sich der Wind und ich finde es zwar richtig, dass man sich an Verträge und Absprachen hält, die völlige Abwesenheit des Charakters hatte ich jedoch schon vor 40 Jahren feststellen dürfen.
Jetzt dreht sich der Wind und ich finde es zwar richtig, dass man sich an Verträge und Absprachen hält, die völlige Abwesenheit des Charakters hatte ich jedoch schon vor 40 Jahren feststellen dürfen.